Gewerbe, Gaststätten und Spielhallen

Jeder Bürger hat ein Grundrecht auf Berufsfreiheit und kann im Rahmen bestehender Gesetze ein Gewerbe betreiben. Er unterliegt dabei der Gewerbeordnung, was bedeutet, dass jede gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde an- und abgemeldet werden muss. In einigen Gewerbebereichen ist außerdem eine spezielle Erlaubnis erforderlich.

Nähere Informationen zu allen notwendigen Maßnahmen finden Sie auf nachfolgenden Seiten. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern an uns.

Ansprechperson

Vorname Name Telefon Fax E-Mail
Stefan
Golling
(0821) 3102-2297 (0821) 3102-1297
Alexander
Greifenegger
(0821) 3102-2261 (0821) 3102-1261
Tatjana
Manhart
(0821) 3102-2259 (0821) 3102-1259
Jennifer
Mayr
(0821) 3102-2697 (0821) 3102-1697
Sandra
Rehm
(0821) 3102-2179 (0821) 3102-1179

Gewerbe, Gaststätten und Spielhallen