Maklererlaubnis
Zuständigkeitswechsel zum 1. Januar 2020 für die Erteilung
einer Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO):
Seit dem 1. Januar 2020 ist die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern flächendeckend für ganz Bayern (ausgenommen Kammerbezirk Aschaffenburg) zum Vollzug des kompletten § 34c GewO ermächtigt.
Informationen, Anträge etc. sind auf der Homepage der IHK München zu finden.
Prüfberichte bzw. Negativbescheinigungen ab dem Kalenderjahr 2019 sind bei der IHK München bereits einzureichen. Bereits eingegangene Berichte wurden an die IHK München weitergeleitet.