Pfandleiherlaubnis
Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf nach § 34 Gewerbeordnung einer Erlaubnis. Der Antrag auf Pfandleiherlaubnis ist für Betriebe, die ihren Betriebssitz im Landkreis Augsburg haben, beim Landratsamt Augsburg zu stellen.
Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit des Antragstellers und, dass er die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel nachweist. Der „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 Gewerbeordnung (GewO) - Pfandleiherlaubnis -” kann über den Downloadbereich heruntergeladen werden. Die für die Erlaubnis notwendigen Unterlagen sind im Antrag unter Nr. 4 aufgeführt.
Notwendige Unterlagen:
- Reisepass oder Personalausweis
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Bestätigung Einträge Schuldnerverzeichnis
- Bestätigung Einträge Verzeichnis Insolvenzgericht
- Versicherungsnachweis