Reisegewerbe

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine Niederlassung zu haben

  • Waren feilbietet oder ankauft,
  • für Waren Bestellungen aufsucht
  • Dienstleistungen anbietet oder
  • als Schausteller oder nach Schaustellerart tätig ist.


Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis bzw. auflagenfreier Pass mit einer Aufenthaltserlaubnis bzw. -berechtigung
  • Amtliches Führungszeugnis (zu beantragen über Wohnsitzgemeinde)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen über Wohnsitzgemeinde)
  • 1 Lichtbild neueren Datums
  • zusätzlich bei der Abgabe von Lebensmitteln: Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (sog. Gesundheitszeugnis)
  • zusätzlich bei Schaustellertätigkeit: Haftpflichtversicherung

Ansprechperson

Vorname Name Telefon Fax E-Mail
Tatjana
Manhart
(0821) 3102-2259 (0821) 3102-1259
Sandra
Rehm
(0821) 3102-2179 (0821) 3102-1179

Reisegewerbe