Spielhallen
Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben will, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigt eine Spielhallenerlaubnis.
Diese Erlaubnis ist personen- und objektbezogen. Daneben kann es unter Umständen erforderlich sein, dass auch noch andere Genehmigungen (wie z. B. Baugenehmigung oder Automatenaufstellerlaubnis) eingeholt werden müssen.
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis bzw. auflagenfreier Pass mit Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltsberechtigung
- Amtliches Führungszeugnis (zu beantragen über Wohnsitzgemeinde)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen über Wohnsitzgemeinde)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Bestätigung des für den Aufenthaltsort zuständigen Amtsgericht - Insolvenzgericht -, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist
- Grundrissplan (Maßstab 1:100)
zusätzlich bei Antragstellung für juristische Personen:
- Handelsregisterauszug
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen über Betriebsgemeinde) — entfällt bei Neugründung
Downloads
- Bericht zur Umsetzung des Sozialkonzeptes GlüStV 2021
- Bericht zur Umsetzung des Sozialkonzeptes GlüStV alt
- Informations- und Jugendschutzkonzept gemäß § 7 Glücksspieländerungsstaatsvertrag
- Spielhallenerlaubnisantrag nach dem Glücksspielstaatsvertrag
- Spielhallenerlaubnisantrag § 33 i GewO
- Unterlassungserklärung zum Verbot über das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspiel im Internet
- Werbekonzept gemäß § 5 Glücksspieländerungsstaatsvertrag