Aufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger

Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger unterliegen hinsichtlich ihrer Arbeit der Aufsicht des Staates. Diese Aufsicht erfolgt durch das Landratsamt Augsburg. Ziel ist eine möglichst gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihrem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zu schaffen bzw. zu bewahren. Das Landratsamt kann die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger hinsichtlich der Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse sowie der Einhaltung ihrer Pflichten jederzeit überprüfen. Im Rahmen einer Kehrbezirksüberprüfung kann auch die Vorlage der Kehrbücher verlangt werden.

Bei etwaigen Verstößen stehen dem Landratsamt als Aufsichtsmaßnahmen der Ausspruch eines Verweises oder die Verhängung eines Warnungsgeldes zur Verfügung (§ 21 SchfHwG).

Bei Schwierigkeiten oder Problemen mit Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder allgemeinen Fragen zum Thema Schornsteinfegerrecht stehen wir Ihnen deshalb gerne zur Verfügung.

Aufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger