Waffenhandelserlaubnis

Das Waffengesetz sieht für den Handel mit Schusswaffen und Munition eine waffenrechtliche Erlaubnis vor. Diese Erlaubnis wird von der für die gewerbliche Niederlassung des Antragstellers zuständigen Waffenrechtsbehörde auf Antrag erteilt.

Die Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis setzt außer der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung des Antragstellers den Nachweis der erforderlichen Fachkunde voraus.

Ansprechperson

Vorname Name Telefon Fax Raum E-Mail
Christoph
Liebert
(0821) 3102-2236 (0821) 3102-1236 E 0.66
Christoph
Lück
(0821) 3102-2596 (0821) 3102-1596 E 0.66

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