Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit (Blue Tongue, BT) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung der Wiederkäuer. Die Blauzungenkrankheit ist eine von Stechmücken (Gnitzen der Gattung Culicoides) übertragene Infektionskrankheit, an der in der Regel Schafe und auch Rinder ernsthaft erkranken und verenden können. Eine ausgeprägte Symptomatik zeigt sich oft bei Schafen. Die Tiere leiden an zu stark durchbluteten Kopfschleimhäuten, Schwellungen am Kopf, übermäßigem Speichelfluss und Blutungen an Hufen und Zitzen. Außerdem kann sich die Zunge blau-rötlich verfärben – daher auch der Name. Alle Haltungsbetriebe von Wiederkäuern müssen beim Veterinäramt gemeldet werden, falls noch nicht geschehen.
Für den Menschen ist die Krankheit unbedenklich.
Ein am 20. Februar festgestellter Fall der Blauzungenkrankheit in einem Betrieb im Landkreis Rems-Murr (Baden-Württemberg) wirkt sich indirekt auch auf Haltungsbetriebe im Landkreis Augsburg aus. Denn die gesetzlich vorgeschriebene Restriktionszone mit einem Radius von 150 Kilometern schließt alle schwäbischen Landkreise (bis auf Teile des Landkreises Ostallgäu) mit ein. Dementsprechend wird der Landkreis Augsburg vorsorglich zum Sperrgebiet erklärt, woraus sich Beschränkungen in der Viehwirtschaft ergeben. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landratsamts Ausgburg (siehe Downlaods auf der rechten Seite) tritt am Mittwoch, 27. Februar, bis auf Weiteres in Kraft.
Einschränkungen für den Viehhandel
Das Tierseuchenrecht sieht vor, dass um betroffene Betriebe eine Restriktionszone (Sperrgebiet) von 150 Kilometern eingerichtet wird. Beim Handel mit Tieren aus diesem Sperrgebiet kommt es zu Beschränkungen. Das Verbringen in Mitgliedstaaten und Gebiete, die offiziell als frei von Blauzungenkrankheit anerkannt sind, ist damit nur bei Einhaltung bestimmter unionsrechtlichen Bestimmungen möglich, zum Beispiel bei bestehendem Impfschutz gegen die Blauzungenkrankheit. Ziel der Maßnahmen ist es, die Verbreitung des Erregers zu verhindern und den Eintrag in weitere Nutztierbestände möglichst zu vermeiden. Ein vorbeugender Schutz der Tiere ist über eine freiwillige Impfung möglich. Die ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKoVet) am Friedrich-Loeffler-Institut empfiehlt, Rinder und kleine Wiederkäuer gegen BTV-4 und BTV-8 zu impfen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter den Links auf der rechten Seite. Die Informationen des LGL enthalten u. a. Verbringungsregelungen, eine Übersicht zur Restriktionszone in Bayern sowie das Formblatt Tierhaltererklärung zum Verbringen von Tieren.
+++ Aktualisierung +++
Ab dem 25. Juni 2021 gilt Bayern als Zone mit dem Status „seuchenfrei“ in Bezug auf Infektionen mit dem BT-Virus. Der Landkreis Augsburg zählt demnach nicht mehr zum Sperrgebiet (siehe „Aufhebung der Allgemeinverfügungen“ unter Downloads).
Kontakt Veterinäramt:
Telefon: 0821 3102 2264
Fax: 0821 3102 1264
Blauzungenkrankheit
Downloads
- Allgemeinverfügung des Landratsamtes Augsburg zur Festlegung einer Sperrzone zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit
- Änderung der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Augsburg zur Festlegung einer Sperrzone zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit
- Aufhebung der Allgemeinverfügungen
- Zweite Änderung der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Augsburg zur Festlegung einer Sperrzone zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit