Arzneimittelüberwachung

Der Tierarzt darf Arzneimittel nicht nur verschreiben, sondern auch direkt an den Halter der von ihm behandelten Tiere abgeben (sogenanntes Dispensierrecht) und eine tierärztliche Hausapotheke betreiben. Auch hierzu bestehen rechtliche Regelungen zur Dokumentation, Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln durch den Tierarzt. Die tierärztlichen Hausapotheken unterliegen einer regelmäßigen Kontrolle durch die Veterinärbehörden. Der Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke ist dem Veterinäramt vorher anzuzeigen.

Ansprechperson

Vorname Name Telefon Fax Raum E-Mail
Dr. Maria-Dorothee
Faust
(0821) 3102-2162 (0821) 3102-1162 HA 01 b

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