Arzneimittelüberwachung
Das Arzneimittelrecht regelt auch die Anwendung und den Umgang mit Arzneimitteln bei Tieren. Bei Heimtieren wie Hund und Katze wird es als selbstverständlich angesehen, dass der Tierarzt bei einer Erkrankung wirksame Medikamente anwendet oder verschreibt. Auch landwirtschaftliche Nutztiere haben ein Anrecht, dass sie bei Krankheit mit wirksamen Arzneimitteln versorgt werden. Um zu gewährleisten, dass Tierarzneimittel wirksam und sicher sind und Rückstände von Tierarzneimitteln in Lebensmitteln vermieden werden, bestehen zahlreiche rechtliche Regelungen. In landwirtschaftlichen Tierhaltungen werden durch die Veterinärbehörden Kontrollen zur Anwendung von Tierarzneimitteln durchgeführt. Der Landwirt muss Dokumentationen über die Anwendung an seinen Tieren führen und darf verschreibungspflichtige Tierarzneimittel nur nach Anweisung durch den Tierarzt verwenden.
Der Tierarzt darf Arzneimittel nicht nur verschreiben, sondern auch direkt an den Halter der von ihm behandelten Tiere abgeben (sogenanntes Dispensierrecht) und eine tierärztliche Hausapotheke betreiben. Auch hierzu bestehen rechtliche Regelungen zur Dokumentation, Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln durch den Tierarzt. Die tierärztlichen Hausapotheken unterliegen einer regelmäßigen Kontrolle durch die Veterinärbehörden. Der Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke ist dem Veterinäramt vorher anzuzeigen.