Cross Compliance
Unter Cross Compliance versteht man die Verknüpfung der Betriebsprämie mit der Einhaltung verschiedener rechtlicher Vorgaben in den Bereichen Umwelt, Futtermittel-, Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit, Tierschutz und Tiergesundheit (hier insbesondere Vorschriften über die Kennzeichnung und Meldepflicht von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen, auch für Hobbyhaltungen).
Die Kontrollen erfolgen in der Regel unangemeldet und spiegeln die aktuellen Verhältnisse eines Betriebes wider.
Verstöße müssen von der Kontrollbehörde dokumentiert werden und führen je nach Schwere der Mängel zu einem Abzug der Betriebsprämie durch die Auszahlende Stelle (Amt für Landwirtschaft und Forsten). Sollten innerhalb mehrerer Jahre wiederholt Verstöße desselben Prüfkriteriums festgestellt werden, erhöht sich der Prämienabzug. Innerhalb weniger Jahre kann evtl. die komplette Betriebsprämie verloren gehen.
Eine Verweigerung der Kontrolle oder fehlende Mithilfe des Landwirts während der Durchführung der Kontrolle kann ebenfalls zur Kürzung bis zum vollständigen Verlust der Betriebsprämie führen.