Herstellung tierischer Lebensmittel
Um hygienisch einwandfreie und unbedenkliche Lebensmittel sicherstellen zu können, ist die Einhaltung hygienischer Grundvoraussetzungen unerlässlich. Dies gilt sowohl für die Räumlichkeiten in denen Lebensmittel gewonnen, verarbeitet oder zubereitet werden, als auch für die Herstellung der Lebensmittel und die am Herstellungsprozess beteiligten Mitarbeiter in den Lebensmittelbetrieben. Die Überwachung der Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen und Vorschriften obliegt der Lebensmittelüberwachung.
Branchenspezifische Informationen zu den maßgeblichen rechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Lebensmittelhygiene für Lebensmittelverarbeiter, Lebensmittelhandel, Gaststätten und Imbisse, Mobile Imbisse und Verkaufsstände finden sich auf der Webseite onlinehilfe-lebensmittelhygiene.de Erarbeitet von der IHK gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz.
Links
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Regierung von Schwaben (EU-Zulassung für Lebensmittelbetriebe)
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Online-Hilfe für Lebensmittelhygiene
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Informationen zur Lebensmittelkette