Tierische Nebenprodukte

Wichtig für eine erfolgreiche Seuchenbekämpfung ist eine funktionierende Tierkörperbeseitigung. Tote Tiere, Schlachtabfälle und andere tierische Erzeugnisse werden in amtstierärztlich überwachten Anlagen gefahrlos beseitigt. Dadurch wird jedes Infektionsrisiko für Mensch und Tier vermieden.


Die Beseitigung verendeter oder sonstiger getöteter Nutztiere, die nicht der Schlachtung zugeführt werden, erfolgt in Tierkörperbeseitigungsanstalten. Die Kosten der Abholung und Verarbeitung der Tierkörper werden von den Beseitigungspflichtigen, von der Tierseuchenkasse und dem Freistaat Bayern zu je einem Drittel getragen.


In den letzten Jahren sind die Kosten der Tierkörperbeseitigung kontinuierlich angestiegen und erreichen mittlerweile mehr als 15 Prozent der Beitragseinnahmen der Tierseuchenkasse. Aufgrund der durch die BSE-Problematik ausgelösten Diskussion um die Verfütterung von Tiermehl und die damit verbundenen Maßnahmen der EU und des Bundes (generelles Verfütterungsverbot von Tiermehl und die Pflicht zu dessen unschädlicher Beseitigung) sind weitere Kostensteigerungen eingetreten.

Ansprechperson

Vorname Name Telefon Fax Raum E-Mail
Dr. Peter
Schweiger
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