Tierschutzangelegenheiten

Die Tierschutzgesetzgebung dient dem Schutz und dem Wohlbefinden des Tieres. Im Grundsatz dürfen einem Tier nicht ungerechtfertigt Schmerzen, Schäden oder Leiden zugefügt werden. Grundlage ist das Tierschutzgesetz. 

Auch nach Inbetriebnahme werden die Einrichtungen (z. B. Nutztierhaltungen, Schlachthöfe, Versuchstierhaltungen) regelmäßig durch die Amtstierärzte kontrolliert, um die Einhaltung der Tierschutzanforderungen sicherzustellen. Anforderungen an die Haltung von Nutztieren (z. B. Kälber, Schweine, Legehennen, Masthähnchen, Kaninchen) sind in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufgeführt (siehe Links). Selbst ohne konkreten Verdacht sind jederzeit Kontrollen durch die zuständige Behörde möglich.

 

Kontakt:
Tel.: 0821 3102 2264
E-Mail: vet-amt@remove-this.LRA-a.bayern.de

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