Übertragung der Trichinenprobenentnahme auf Jäger

Wildschweine und Dachse müssen auf Trichinen untersucht werden. Die Übertragung der Entnahme der Trichinenprobe auf Jäger ist möglich und muss vom Jäger beantragt werden.

Voraussetzungen
Betreffende Personen müssen die Jägerprüfung bestanden haben und in einem oder mehreren Revieren jagdausübungsberechtigt sein. Außerdem muss ein gültiger Jahresjagdschein vorliegen und die Teilnahme an der Schulung „Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen” nachgewiesen werden.

Notwendige Unterlagen

  • Formloser Antrag
  • Gültiger Jagdschein
  • Teilnahmebestätigung der Schulung „Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen”
  • Antrag auf Zuteilung von Wildmarken

Gebühren
Nach dem Gebührenverzeichnis des Landratsamtes Augsburg.

 

Kontakt:
Tel.: 0821 3102 2264
E-Mail: vet-amt@remove-this.LRA-a.bayern.de

Übertragung der Trichinenprobenentnahme auf Jäger