Betreuungs- und Patientenverfügung
Eine Betreuungsverfügung ist eine schriftliche Verfügung, in der bestimmt werden kann, wer im Falle der Notwendigkeit einer Betreuung mit dieser Betreuung beauftragt beziehungsweise wer keinesfalls beauftragt werden soll. Für das Gericht sind das verbindliche Wünsche.
In einer Patientenverfügung können Sie für den Fall, dass Sie selber nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen, schriftlich Ihren Willen über die Art und Weise der ärztlichen Behandlung festhalten.
Weitere Informationen zur Betreuungs- und Patientenverfügung finden Sie auch auf dem Bayernportal.