Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Durch eine Vorsorgevollmacht kann jeder volljährige Bürger eine oder mehrere Personen seines Vertrauens bestimmen, die ihn im Falle eigener Hilfsbedürftigkeit rechtlich vertreten und seine Angelegenheiten regeln soll(en).
Voraussetzungen:
- Der Vollmachtgeber ist geschäftsfähig.
- Der Bevollmächtigte ist bereit und geeignet die übertragenen Aufgaben zu übernehmen.
- Zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem besteht ein Vertrauensverhältnis.
Der Bevollmächtigte kann nur vom Vollmachtgeber kontrolliert werden. Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden.
Die notarielle Beurkundung einer Vollmacht sollte erfolgen, wenn beispielsweise umfangreiches Vermögen vorhanden ist oder die Vollmacht zum Erwerb oder zur Veräußerung von Grundstücken oder zur Darlehensaufnahme berechtigen soll. Durch notarielle Beurkundung können darüber hinaus spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht vermieden werden.
Die Vollmachtgeber können ihre Unterschrift unter der Vollmacht auch von der Betreuungsstelle gegen eine Gebühr von 10 Euro beglaubigen lassen. Damit können Zweifel an der Echtheit der Unterschrift und der Identität des Vollmachtgebers beseitigt werden.
Die Vollmacht können Sie entweder
- an einem im Ernstfall leicht zugänglichen Ort verwahren, den die/der Bevollmächtigte kennt (z. B. im Schreibtisch oder bei den persönlichen Unterlagen),
- dem Bevollmächtigten übergeben mit der Maßgabe, von dieser nur im besprochenen Fall Gebrauch zu machen,
- einer anderen Vertrauensperson zur Verwahrung übergeben mit der Maßgabe, diese dem Bevollmächtigten im Bedarfsfall zu übergeben oder
- beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, Zentrales Vorsorgeregister, Postfach 080151, 10001 Berlin, Telefon: 01805 355050, E-Mail: [email protected]remove-this.vorsorgeregister.de, gebührenpflichtig registrieren lassen.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Bayern Portal.