Landeskommission Kinder- und Jugendhilfe

Die Vereinbarungspartner haben für das Gebiet des Freistaates Bayern eine Landeskommission Kinder- und Jugendhilfe mit dem Sitz in München gebildet (§ 10 der Vereinbarung nach § 78 e Abs. 3 SGB VIII). Ihr gehören je ein stimmberechtigter Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und der Trägerverbände und je ein Vertreter der Regionalen Kommissionen mit beratender Funktion an.

Die Landeskommission ist zuständig für:

  • die Auslegung der Vereinbarung nach § 78 e Abs. 3 SGB VIII über die Bildung von Kommissionen und des Rahmenvertrages nach § 78 f SGB VIII
  • die Klärung von Grundsatzfragen
  • die Anpassung der Anhänge F, G und H und der Anlagen des Rahmenvertrages
  • die Anpassung der individuellen Sonderaufwendungen (Pauschale nach § 8 Abs. 3 Rahmenvertrag).

Ansprechperson

Vorname Name Telefon Fax Raum E-Mail
Pia
Kaluschke
Geschäftsführerin
(0821) 3102-2639 (0821) 3102-1639 EK SMÜ 004
Margit
Schatz
Stv. Geschäftsführerin
(0821) 3102-2638 (0821) 3102-1638 EK SMÜ 005

Landeskommission Kinder- und Jugendhilfe