Die Ausbildung zur Pflegefachkraft
Die Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann dauert drei Jahre und umfasst 2.100 Stunden Theorie und 2.500 Stunden Praxis.
Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung, in der sie einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung wählen. Auszubildende, die im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, erwerben den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“.
Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können wählen, ob sie – statt die generalistische Ausbildung fortzusetzen – einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben wollen.
Nach zwei Dritteln der Ausbildung wird eine Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eingeführt. Den Ländern wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, die mit der Zwischenprüfung festgestellten Kompetenzen im Rahmen einer Pflegeassistenz- oder -helferausbildung anzuerkennen. Ein Bestehen der Prüfung ist nicht erforderlich, um die Ausbildung fortzuführen.
Arbeitszeiten:
- 38 bis 40 Stunden in der Woche
- Schichtdienst
Ausbildungsvergütung:
- 1. Ausbildungsjahr: ca. 1.190 Euro
- 2. Ausbildungsjahr: ca. 1.250 Euro
- 3. Ausbildungsjahr: ca. 1.350 Euro
Schulische Voraussetzungen:
- Mittlerer Schulabschluss
- Hauptschulabschluss plus eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und eine mindestens einjährige Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege, die bestimmten Bedingungen genügen muss
- Erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung
Wer einen einfachen Hauptschulabschluss hat, kann in Verbindung mit einer erfolgreich abgeschlossenen Pflegehelferausbildung die Fachkraftausbildung anschließen, die dann um ein Jahr verkürzt werden kann.
Persönliche Anforderungen:
- Einfühlungsvermögen
- Kontaktfreudigkeit
- psychische Stabilität
- gute körperliche Konstitution
- Verschwiegenheit/Diskretion
- Sorgfalt
- Verantwortungsbewusstsein
Sonstige Voraussetzungen:
- Ärztliches Gesundheitszeugnis
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