DIE AUSBILDUNG IN DER HEILERZIEHUNGSPFLEGE

Bei der Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin bzw. zum Heilerziehungspfleger unterscheidet man zwischen der Vollzeit- und der praxisintegrierten Ausbildungsform. Beide beinhalten Praxiseinheiten. Bei der Vollzeitausbildung wird diese ausbildungsbegleitend absolviert. Bei der praxisintegrierten Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin bzw. zum Heilerziehungspfleger arbeitet man ca. drei Tage pro Woche in einem Betrieb.

 

Während der Heilerziehungspflege-Ausbildung besucht man den theoretischen Unterricht im Klassenverband. In schuleigenen Werkstätten werden dabei auch praktische Übungen durchgeführt. Außerdem arbeitet man in Projekt-Teams und schreibt natürlich auch Klassenarbeiten, in denen man sein erlerntes Wissen nachweist.

 

In sozialen Einrichtungen werden die vorgesehenen Praxiseinheiten absolviert. Diese finden teilweise auch in den Schulferien statt.

 

Die Abschlussprüfung unterscheidet sich je nach Bundesland und besteht zumeist aus einer schriftlichen, einer mündlichen und einer praktischen Prüfung.

 

 

Schulische Voraussetzungen:

  • In der Regel mittlerer Schulabschluss
  • Bewerberinnen und Bewerber mit Hauptschulabschluss müssen bereits eine Ausbildung zum Pflegehelfer absolviert haben (Sozialpflege, Kinderpflege, Heilerziehungspflege)

 

Alternativ kann vor der Ausbildung auch zwei Jahre lang eine Berufsfachschule für Sozialwesen besucht werden.

 

Auch jede Fachhochschule hat ihre eigenen Kriterien, nach denen sie ihre Bewerber für die Ausbildung in der Heilerziehungspflege auswählt. Manche führen Eignungstests durch, andere legen viel Wert auf die Praxiserfahrung und schauen genau hin, wie lange diese gedauert hat und was dort gelernt wurde. In Bezug auf den schulischen Leistungsstand achten viele Schulen besonders darauf, wie gut man in den sozialen und künstlerischen Fächern war und wie die Deutsch-Noten ausgefallen sind.

 

 

Persönliche Voraussetzungen:

Zusätzlich zum Schulabschluss müssen praktische Erfahrung vorgewiesen werden. Dazu zählen:

 

  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung, zum Beispiel in der Kinderpflege oder als Sozialassistentin bzw. Sozialassistent
  • Oder eine mehrjährige Berufstätigkeit in einem verwandten Bereich
  • Oder - sofern bereits eine (Fach-) Hochschulreife vorhanden ist - eine mehrmonatige praktische Tätigkeit in einem verwandten Bereich

 

Wenn man bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, macht man im eigentlichen Sinne keine Heilerziehungspflege-Ausbildung, sondern eine Umschulung zur Heilerziehungspflegerin bzw. zum Heilerziehungspfleger.

 

Wenn man in der Schule Spaß an Kunst, Musik und den Naturwissenschaften hatte, ist das außerdem eine gute Voraussetzung. Denn während der Praxiseinheiten und im Berufsleben wird man einerseits viel basteln und musizieren, andererseits ist es auch wichtig, dass man medizinische Zusammenhänge und die Wirkweise von Medikamenten versteht.

 

 

Sonstige Voraussetzungen:

Abhängig von dem Bundesland, in dem Sie Ihre Heilerziehungspflege-Ausbildung machen, müssen Sie zusätzlich folgende Dokumente vorlegen:

 

  • Ärztliches Gesundheitszeugnis
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Vertrag über eine praktische Ausbildung, zum Beispiel in einer sozial- oder heilpädagogischen Einrichtung

 

 

Ausbildungsdauer

2 – 3 Jahre

 

 

Ausbildungsvergütung

Der Besuch von schulischen Einrichtungen der Aus- bzw. Weiterbildung wird nicht vergütet.

 

Die Praktikumsphasen während der schulischen Aus- bzw. Weiterbildung werden ggf. vergütet.

 

Wird die Aus- bzw. Weiterbildung in der praxisintegrierten Ausbildungsform absolviert, erhalten Auszubildende an Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder an Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, folgende Ausbildungsentgelte (monatlich brutto):

 

  • Ausbildungsjahr: ca. € 1.190
  • Ausbildungsjahr: ca. € 1.250
  • Ausbildungsjahr: ca. € 1.350

 

Das für die staatliche Anerkennung erforderliche Berufspraktikum wird mit einem Praktikumsentgelt vergütet; dieses beträgt in kommunalen Einrichtungen ca. € 1.652 pro Monat.

 

 

Ausbildungskosten

Die Ausbildung an öffentlichen Schulen ist für die Schülerinnen und Schüler in der Regel kostenfrei, jedoch fallen ggf. Aufnahme- und Prüfungsgebühren an. Private Schulen erheben dagegen meist Lehrgangsgebühren.

 

Ggf. entstehen weitere Kosten, z. B. für Lernmittel, Berufskleidung, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

 

 

Förderungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen können Schülerinnen und Schüler, die an einer berufsbildenden Ausbildung teilnehmen, eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten.

Weitere Informationen: BAföG 

 

Weiterbildungen zur Heilerziehungspflegerin bzw. zum Heilerziehungspfleger können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG