HEILERZIEHUNGSPFLEGEHELFERIN BZW. HEILERZIEHUNGSPFLEGEHELFER

Heilerziehungspflegehelferinnen und Heilerziehungspflegehelfer unterstützen Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger in der Begleitung und Assistenz für Menschen mit Behinderungen. Prinzipiell hat man es als Heilerziehungspflegehelfer mit allen Altersklassen zu tun. Selbstverständlich unterscheidet es sich je nach Alter und Grad der geistigen, körperlichen oder psychischen Einschränkung der Schützlinge, welche Art von Assistenz sie benötigen. Arbeitet man beispielsweise mit Kindern, dann sind Körperpflege, Spiel und Spaß sowie künstlerische und musikalische Aktivitäten, die die geistige und soziale Entwicklung fördern, ein großer Teil der Arbeit. Sind die Schützlinge hingegen bereits erwachsen und wohnen beispielsweise in einer betreuten Wohngemeinschaft, übernimmt man etwa das Einkaufen und Kochen oder begleitet sie bei Arzt- und Behördengängen.

 

Die Ausbildung zur Heilerziehungspflegehelferin bzw. zum Heilerziehungspflegehelfer dauert 12 Monate. Sie ist gegliedert in einen schulischen Teil mit 18 Wochenstunden und eine berufspraktische Ausbildung in einer sozialen oder medizinischen Einrichtung mit ca. 15 Wochenstunden.

 

Im Unterricht wird Grundlagenwissen in den Fächern Pädagogik, Heilpädagogik, Psychologie und Anatomie, Physiologie und Krankheitslehre, aber auch in Sozial- und Rechtskunde vermittelt. Im praktischen Teil lernt man dann, das Wissen anzuwenden und für jede Situation eine passende Lösung zu finden – selbstverständlich unter Anleitung erfahrener Fachkräfte.

 

 

Voraussetzungen

  • In der Regel Hauptschulabschluss
  • Ärztliches Attest
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Praktikumsstelle

 

Schülerinnen und Schüler, die die Ausbildung in Teilzeit absolvieren, müssen

 

  • eine Arbeitsstelle in der Hilfe für behinderte Menschen und
  • die Erlaubnis des Arbeitgebers für die Teilnahme an der Ausbildung nachweisen.

 

 

Ausbildungsdauer

1 – 2 Jahre (Vollzeit)

 

In Teilzeit verlängert sich die Ausbildungszeit auf etwa drei Jahre.

 

 

Verkürzung der Aus- oder Weiterbildungszeit

Die Ausbildungsdauer kann um ein halbes oder ganzes Jahr verkürzt werden, wenn eine Fachhochschulreife vorliegt.