Pflege studieren

 

Die hochschulische Ausbildung

Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wird das berufsqualifizierende Pflegestudium eingeführt. Das Studium vermittelt neben den Inhalten der beruflichen Ausbildung u. a. Kompetenzen zur Steuerung und Gestaltung hochkomplexer Pflegeprozesse, Wissen zur Erschließung der neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse und ihrer Umsetzung in die Praxis, eine kritisch reflexive Auseinandersetzung mit theoretischem wie praktischem Pflegewissen und die Fähigkeit zur Mitwirkung an der Qualitätsentwicklung.

 

Das Studium dauert mindestens drei Jahre und schließt mit der Verleihung des Bachelors ab. Die hochschulische Prüfung umfasst auch die staatliche Prüfung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann. Diese Berufsbezeichnung wird dann in Verbindung mit dem akademischen Grad geführt.

 

Der Zugang zum Pflegestudium bestimmt sich nach den landesrechtlichen Regelungen zum Hochschulzugang. Gleichwertige Leistungen können auf das Pflegestudium angerechnet werden. Eine erfolgreich abgeschlossene berufliche Pflegeausbildung soll das Pflegestudium verkürzen.

 

Pflege studieren

Das Pflegeberufsgesetz statuiert neben der beruflichen Pflegeausbildung an Pflegeschulen ein generalistisch ausgerichtetes, primärqualifizierendes Pflegestudium an Hochschulen auf Bachelor-Niveau. Auch die hochschulische Pflegeausbildung qualifiziert zur unmittelbaren Tätigkeit an zu pflegenden Menschen aller Altersstufen.

 

Mit dem Pflegestudium wird eine neue Zielgruppe für eine Ausbildung in der Pflege angesprochen. Zudem werden Entwicklungsperspektiven im Sinne eines durchlässigen Pflegebildungssystems mit Qualifikationsmöglichkeiten von der Helferausbildung bis zum Master-Studium eröffnet.

 

Ziel:

Das Studium umfasst die Inhalte der beruflichen Pflegeausbildung und verfolgt darüber hinaus ein erweitertes Ausbildungsziel.

 

Dieses erweiterte Ausbildungsziel beinhaltet zum einen die, einem Studium immanente, Kompetenzvermittlung auf wissenschaftlicher Grundlage und Methodik.

 

Außerdem gibt § 37 Absatz 3 PflBG die Erlangung weiterer Kompetenzen als Ziel vor. Das sind beispielsweise die Befähigung, hochkomplexe Pflegeprozesse auf der Grundlage wissenschaftsbasierter Entscheidungen steuern und gestalten zu können sowie vertieftes Wissen über Grundlagen der Pflegewissenschaft anzuwenden und dadurch die Weiterentwicklung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung maßgeblich mitzugestalten.

 

Die Studierenden sollen befähigt werden, sich Forschungsgebiete der professionellen Pflege selbstständig zu erschließen sowie forschungsgestützte Problemlösungen und neue Technologien in das berufliche Handeln übertragen zu können, um die Versorgungsqualität weiter zu verbessern.

 

Sie sollen lernen, eigene berufsbezogene Fort- und Weiterbildungsbedarfe, aber auch die jeweiligen Bedarfe im Pflegeteam zu erkennen.

 

Die Studierenden werden befähigt kritisch-reflexiv und analytisch mit theoretischem und praktischem Wissen umzugehen, neue Lösungsansätze zu entwickeln und auch in den beruflichen Alltag zu implementieren.

 

Sie erhalten durch das Studium die Fähigkeit, an der Entwicklung von Qualitätsmanagementkonzepten, Leitlinien und Expertenstandards mitzuwirken.

 

Ziel der Einführung einer hochschulischen Pflegeausbildung ist nach dem Willen des Gesetzgebers insbesondere, pflegerisches Handeln auf der Grundlage wissenschaftsbasierter und wissenschaftsorientierter Entscheidungen zu stärken. Die hochschulisch ausgebildeten Pflegekräfte sollen forschungsgestützte Lösungsansätze und innovative Konzepte in die Pflege transferieren und dadurch zu einer weiteren Verbesserung der Pflegequalität beitragen.

 

Die Ausgestaltung des Pflegestudiums basiert auf den Erfahrungen aus den Modellstudiengängen nach dem Altenpflegegesetz und dem Krankenpflegegesetz. Es werden dabei auch die Vorgaben der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG umgesetzt; die hochschulische Pflegeausbildung unterfällt damit dem System der automatischen Anerkennung in der Europäischen Union.

 

Durchführung und Inhalt:

Das Pflegestudium dauert mindestens drei Jahren. Vom Inhalt her bietet es theoretische und praktische Lehrveranstaltungen sowie Ausbildungsanteile in der Praxis. Aufgrund der Eigenheiten der Strukturen des Hochschulwesens weichen die praktischen Ausbildungsanteile von der beruflichen Ausbildung ab. Es entfällt der Ausbildungsvertrag mit einem Träger der praktischen Ausbildung. Eine Ausbildungsvergütung wird grundsätzlich nicht gezahlt.

 

Die Hochschule ist für die Durchführung der Praxiseinsätze verantwortlich. Jede Hochschule kann nach eigenem Ermessen die Vermittlung zusätzlicher Kompetenzen im Studienplan vorsehen, soweit das Ausbildungsziel der hochschulischen Ausbildung hierdurch nicht gefährdet wird.

 

Die Hochschulen erhalten somit die Möglichkeit, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eigene Profile zu entwickeln. Sie können demnach entsprechend der Vorgaben für Bachelorstudiengänge Studiengangskonzepte entwickeln, die eine Studiendauer von sechs bis acht Semestern beinhalten.

 

Die hochschulische Pflegeausbildung wird mit der Verleihung des akademischen Grades durch die Hochschule nach einer staatlichen Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung beendet.

 

Die Finanzierung der hochschulischen Pflegeausbildung erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen zur Finanzierung von Studiengängen. Einschlägig ist damit in den meisten Fällen das BAföG.

 

Eine Übersicht über mögliche Studiengänge ist bei den Links in der rechten Spalte zu finden.