Aktionsplan Inklusion

„Wer Inklusion will, findet Wege; wer sie nicht will, findet Begründungen.”

(Hubert Hüppe, ehemaliger Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von behinderten Menschen)


Menschen mit Behinderungen möchten selbstbestimmt und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen beschreibt erstmalig die dafür nötigen Bedingungen und fordert die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. In der Bundesrepublik Deutschland trat die Vereinbarung im März 2009 in Kraft.


Es ist auch die Aufgabe von Kommunen und Landkreisen die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen vor Ort zu fördern und Barrieren abzubauen.


Der Kreistag des Landkreises Augsburg hat deshalb im April 2015 den Kommunalen Aktionsplan Inklusion zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung im Landkreis Augsburg beschlossen.

In einer elfmonatigen Vorbereitungszeit wurden Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige, Politik, Verwaltung und Sozialverbänden befragt sowie Gespräche und Diskussionen angestoßen. Die Ideen und Vorschläge wurden aufgegriffen und entweder als konkrete Maßnahmen im eigenen Aufgabenbereich des Landkreises niedergeschrieben oder als Empfehlungen an die Kommunen und andere Institutionen festgehalten.

Aktionsplan Inklusion des Landkreises Augsburg