Jobcenter Augsburger Land bleibt am 11. Dezember geschlossen
Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.
Alle InformationenProjekt „Rollstuhlgeeignete Gastronomie”
Für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sind eine selbstbestimmte Freizeitgestaltung und der Besuch von Restaurants keine Selbstverständlichkeit. Auch Menschen mit Behinderung möchten gerne nach einem Einkaufsbummel oder dem Besuch eines Museums einen Kaffee trinken oder im Restaurant essen gehen.
Im kommunalen Aktionsplan Inklusion zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung des Landkreises wurden Maßnahmen beschlossen, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderung fördern sollen. Unter anderem wurde das Projekt „Rollstuhlgeeignete Gastronomie im Landkreis Augsburg“ ins Leben gerufen. Dabei besuchen Menschen, die selbst im Rollstuhl sitzen und damit Experten in eigener Sache sind, Gaststätten, Cafés und Restaurants in unserem Landkreis. Sie testen – mit dem Einverständnis der Gastronomietreibenden – die Rollstuhleignung anhand einer Checkliste, die sich an den DIN-Normen zur Barrierefreiheit orientiert.
Die wichtigsten Informationen über die Räumlichkeiten, wie man z. B. mit dem Rollstuhl hineinkommt oder ob man sich dort aufhalten und auch eine Toilette nutzen kann, sind in der nebenstehenden Liste veröffentlicht.
Wichtige Hinweise für Gastronomietreibende:
Wir beraten:
Sie möchten in Ihrer Gaststätte, Ihrem Lokal oder Ihrem Café die Barrierefreiheit verbessern? Wir beraten Sie gerne.
Wir testen:
Sie wollen mit Ihrer Lokalität in die Liste aufgenommen werden? Gerne kommen unsere ehrenamtlichen Testerinnen und Tester auch zu Ihnen.
Es fallen dabei für Sie keinerlei Kosten oder Gebühren an. Es entstehen für Sie auch keine Verpflichtungen, bauliche oder sonstige Maßnahmen zur Herstellung oder Verbesserung der Barrierefreiheit in Ihrer Gastronomie vorzunehmen.
Übrigens: Maßnahmen zur Herstellung oder Verbesserung von Barrierefreiheit werden über verschiedene Förderprogramme unterstützt. Nähere Informationen finden Sie hier.
Für Gastronomie-Betriebe, die von den Testerinnen und Testern als rollstuhlgeeignet bewertet werden, vermitteln wir außerdem gerne die Auszeichnung mit dem Signet „Bayern Barrierefrei – Wir sind dabei!“ der Bayerischen Staatsregierung. Nähere Informationen zum Signet finden Sie hier.
So wurde zum Beispiel 2017 dem Landgasthof Demharter in Zusmarshausen-Wörleschwang das Signet "Bayern Barrierefrei - Wir sind dabei!" verliehen. Dieses Signet wird an Kommunen, soziale Einrichtungen, Schulen oder eben auch Restaurants vergeben, um ihren konkreten und beachtlichen Beitrag zur Barrierefreiheit in Bayern zu würdigen. Außerdem zeigt es den Besuchern, dass hier jeder willkommen ist.
Projekt „Rollstuhlgeeignete Gastronomie“
86150 Augsburg
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Do. 14:00 - 17:30