Bezirk Schwaben

Der Bezirk Schwaben ist als überörtlicher Sozialhilfeträger für eine Vielzahl von Themenbereichen, die Menschen mit Behinderung betreffen, zuständig: 

  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen: Das können u. a. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sein. Die Eingliederungshilfe kann auch in Form eines persönlichen Budgets erbracht werden. Hierbei erhalten die Leistungsberechtigten monatlich einen Geldbetrag, um die Dienstleistungen, die Sie im Alltag benötigen, selbst zu organisieren und „einzukaufen”.
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • Förderstätten: Förderstätten bieten schwerst- und mehrfach behinderten Erwachsenen eine intensive und auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene Förderung.
  • Ambulante Frühförderung, teilstationäre Hilfen für Kinder und Jugendliche: Die ambulante Frühförderung ist die frühestmögliche Hilfe für entwicklungsverzögerte, entwicklungsgefährdete oder -bedrohte Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
  • Schulausbildung
  • Hochschulhilfen: Der Bezirk Schwaben kann für Menschen mit Behinderung die Mehrkosten übernehmen, die beim Besuch einer Hochschule entstehen.
  • Kraftfahrzeughilfen
  • Behindertenfahrdienst
  • Psychiatrische Versorgung: In Bayern liegt die Gesamtverantwortung in der psychiatrisch-medizinischen Versorgung bei den Bezirken. Es wurde eine flächendeckende Versorgung mit Bezirkskrankenhäusern, Sozialpsychiatrischen Diensten, Suchtberatungstellen, Tagesstätten usw. aufgebaut.

Außensprechstunden werden auch in der Außenstelle des Landratsamtes Augsburg in Schwabmünchen sowie in der Stadt Neusäß angeboten. Die Termine sind beim Bezirk Schwaben zu erfahren.

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