Finanzamt Augsburg-Land
Bei Fragen zu steuerlichen Nachteilsausgleichen, wie z. B. der Berücksichtigung von Pauschbeträgen abhängig vom Grad der Behinderung ist das Finanzamt Augsburg-Land zuständig.
Von dort kann auch die Broschüre „Steuertipps für Menschen mit Behinderung” bezogen oder heruntergeladen werden.