Hauptzollamt
Schwerbehinderte Menschen, deren Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist (Merkzeichen G) oder die gehörlos sind (Merkzeichen Gl), haben ein Wahlrecht: Sie können zwischen Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr und Kraftfahrzeugsteuerermäßigung wählen.
Wer sich für die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung entscheidet, kann beim Hauptzollamt eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent für ein auf ihn zugelassenes Fahrzeug beantragen.