Fahrdienste

Für Menschen mit Behinderung, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder eines privaten PKWs nicht mehr möglich ist, besteht die Möglichkeit im Rahmen der Eingliederungshilfe Schwerbehindertenfahrdienste in Anspruch zu nehmen.

Für diese Leistungen ist der Bezirk Schwaben zuständig.

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