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Förderung für ambulante Pflegedienste

Um die ambulante Versorgungssituation von älteren und pflegebedürftigen Menschen im Landkreis zu verbessern, hat der Landkreis Augsburg Förderrichtlinien erlassen.

Ziel der Förderung ist die Gewährleistung eines leistungsstarken und flächendeckenden Versorgungsnetzes mit ambulanten Diensten, welche durch ihre Angebote und Leistungen zur Stärkung der häuslichen Versorgung beitragen und dabei insbesondere die fachlich qualifizierte Betreuung und Pflege hilfsbedürftiger Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.

Weiteres Ziel ist es, die Angehörigen von hilfsbedürftigen Menschen durch die Entlastung von zusätzlichen Kosten und durch eine fachliche Unterstützung bei der Pflege und Betreuung dazu zu motivieren, hilfsbedürftige Menschen zu Hause zu pflegen und ihnen so einen möglichst langen Verbleib in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld zu ermöglichen.

Die Förderrichtlinie wurde mit Beschluss vom Kreisausschuss am 12. Mai 2025 aktualisiert. Für das Förderjahr 2025 – also für Ihren aktuellen Förderantrag – bedeutet dies Folgendes: 

  • Da sich mit der Einführung der Generalistik die Finanzierung der Ausbildung geändert hat, wurde die Zusatzförderung für Auszubildende in der Pflege gestrichen. 

  • Über die Zusatzförderung werden nur noch beim Pflegedienst angestellte Auszubildende im Bereich Hauswirtschaft sowie Mitarbeitende, die im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung tätig sind, gefördert.

Anträge für 2025 können bis 30. April 2026 beim Landratsamt Augsburg, Fachbereich Soziales Betreuungswesen und Seniorenfragen, eingereicht werden. Die entsprechenden Unterlagen sind unter den Downloads auf dieser Seite zu finden. 

Regina Mayer
Fachbereichsleiterin
Telefon:
0821 3102 2484
Fax:
0821 3102 8920
E-Mail:
Diana Bader
Telefon:
0821 3102 2491
Fax:
0821 3102 8920
E-Mail:
Christina Geh
Telefon:
0821 3102 2935
Fax:
0821 3102 8925
E-Mail: