Kriegsopferfürsorge
Allgemeines
Die Kriegsopferfürsorge (KOF) ist Teil des sozialen Entschädigungsrechts. Sie dient der Ergänzung der übrigen Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes durch besondere Hilfen im Einzelfall. Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Geschädigten und ihrer Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.
Neben der persönlichen Beratung gibt es verschiedene Hilfen der Kriegsopferfürsorge, wie zum Beispiel...
...die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt:
Die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt wird dem og. Personenkreis nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes gewährt.
...die Erholungshilfe:
Sie kann Geschädigten und deren Ehegatten sowie Hinterbliebenen gewährt werden, wenn es zur Erhaltung der Gesundheit oder Arbeitsfähigkeit notwendig, die Art der Erholung zweckmäßig und die Erholungsbedürftigkeit bei Beschädigten durch die anerkannten Schädigungensfolgen bedingt ist. Ein Anspruch besteht, wenn durch die Erholung eine Verbesserung des Gesundheitszustandes der betreffenden Person erreicht werden kann.
...die Hilfe zur häuslichen Pflege:
Wer dauerhaft Unterstützung bei der häuslichen Pflege benötigt, kann in Ergänzung zu den Leistung der Pflegekasse Hilfe zur Pflege erhalten. Bei einer Betreuung in der Familie wird Pflegegeld bezahlt; bei einer Inanspruchnahme einer ambulanten Pflegekraft oder bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim werden die angemessenen Kosten übernommen (Paragraph 26c Bundesversorgungsgesetz).
Leistungsberechtigt sind:
- Geschädigte, die Grundrente nach dem BVG beziehen oder Anspruch auf Heilbehandlung nach dem BVG haben
- Hinterbliebene, die Hinterbliebenenrente, Witwenbeihilfe oder Waisenbeihilfe nach dem BVG beziehen
Die Leistungen sind einkommens- und vermögensunabhängig.