Sozialhilfe

Hilfe zum Lebensunterhalt
 

Während alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten, sichert die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) allen Erwerbsunfähigen auf Zeit das Existenzminimum, also z. B. demjenigen, der

  • voraussichtlich länger als sechs Monate krank sein wird
  • eine Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit bezieht oder dem Grunde nach beziehen könnte
  • der das Mindestalter für das Bürgergeld noch nicht erreicht hat und mit keinem Erwerbsfähigen im Haushalt lebt (z. B. 14-Jähriger im Haushalt der Großeltern)

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung


Anspruchsberechtigt sind

  • wegen Alters:
    Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben (Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren wurden: gestaffelte Altersgrenze)
  • wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung:
    Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des Rentenrechts sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.

 

Keinen Anspruch haben

  1. Asylbewerber
  2. Personen, die ihre Bedürftigkeit in den letzten zehn Jahren zumindest grob fahrlässig herbeigeführt haben

 

Wesentliche Unterschiede zur Hilfe zum Lebensunterhalt sind

  • antragsabhängige Leistung
  • ähnlich der Rentenbewilligung stellt die Grundsicherung eine Dauerleistung dar (jeweils grundsätzlich für ein Jahr)
  • kein Unterhaltsrückgriff auf unterhaltsverpflichtete Kinder oder Eltern
  • Haftungsausschluss der Erben

 

Hilfen zur Gesundheit

 

Die Hilfen zur Gesundheit beinhalten folgende Leistungsarten:

  1. Vorbeugende Gesundheitshilfe
  2. Hilfe bei Krankheit (Krankenhilfe)
  3. Hilfe zur Familienplanung
  4. Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  5. Hilfe bei Sterilisation

Hilfen zur Gesundheit ist den Personen zu gewähren, die keinen Anspruch bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung besitzen.

 

Hilfen in anderen Lebenslagen


Die Hilfe in anderen Lebenslagen umfasst

  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts 
  • Altenhilfe 
  • Hilfe in sonstigen Lebenslagen 
  • Bestattungskosten 

Rückforderungen sozialer Leistungen

Sozialhilfe kann in bestimmten Fällen als Darlehen gewährt werden (z. B. Mietkaution). Die Rückzahlung dieser Darlehen oder anderweitiger Forderungen gegen Leistungsbezieher erfolgt über die Sachbearbeiter der Rückforderung.


Zuständigkeiten:

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (ohne Selbstständige):

Buchstaben A - Ba

Buchstaben Bb - F

Buchstaben G - Ka

Buchstaben Kb - Ma

Buchstaben Mb - Sa

Buchstaben Sb - T

Buchstaben U - Z

Daniel Weberstetter

Melanie Wurm

Jana Elser

Heidrun Dunkel

Sandro Scirtuicchio

Georgios Dontsis

Hannah Schaber


Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (nur Selbständige): Tina Selbmann


Hilfe zum Lebensunterhalt:

Buchstaben A - F

Buchstaben G - Z

Daniel Weberstetter

Tina Selbmann

Ansprechperson

Vorname Name Telefon Fax E-Mail
Tina
Selbmann
Teamleiterin
(0821) 3102-2304 (0821) 3102-1304
Hannah
Schaber
Teamleiterin
(0821) 3102-2461 (0821) 3102-1461
Christin
Hofsäß
Rückforderung sozialer Leistungen
(0821) 3102-2494 (0821) 3102-1494
Karolina
Seitler
Rückforderung sozialer Leistungen
(0821) 3102-2499 (0821) 3102-1499
Georgios
Dontsis
(0821) 3102-2085 (0821) 3102-1085
Heidrun
Dunkel
(0821) 3102-2578 (0821) 3102-1578
Jana
Elser
(0821) 3102-2520 (0821) 3102-1520
Sandro
Scirtuicchio
(0821) 3102-2143 (0821) 3102-1143
Daniel
Weberstetter
(0821) 3102-2174 (0821) 3102-1174
Melanie
Wurm
(0821) 3102-2793 (0821) 3102-1793

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