Das Landratsamt Augsburg bleibt am 2. Mai 2025 geschlossen
Dies betrifft neben dem Hauptgebäude am Augsburger Prinzregentenplatz auch alle weiteren Dienststellen in Augsburg, Diedorf, Gersthofen, Stadtbergen und Schwabmünchen. Das Jobcenter Augsburger Land hat an diesem Tag regulär geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu berücksichtigen.
Alle InformationenApothekenwesen
Den Apotheken obliegt die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln.
Die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte) sind grundsätzlich zuständig für den Vollzug des Apothekengesetzes (ApoG) sowie der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), sofern keine spezialgesetzliche Zuständigkeitsvorschrift besteht (s. § 3 ZustVAMÜB).
Hinweis:
Das Landratsamt Augsburg ist ausschließlich für Betriebssitze im Landkreis Augsburg zuständig. Für den Betriebssitz ist die Lage der Hauptapotheke ausschlaggebend. Um herauszufinden, ob Ihr Betriebssitz im Landkreis Augsburg liegt, besuchen Sie bitte die Seite www.landkreis-augsburg.de/kommunen
Folgende Aufgaben liegen in der Zuständigkeit des Landratsamtes Augsburg:
A) Beantragung einer Betriebserlaubnis für Haupt- und Filialapotheken
B) Genehmigung von Heimversorgungsverträgen
C) Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln
D) Überwachung des ordnungsgemäßen Apothekenbetriebs
E) Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs
F) Vertretung des Apothekenleiters
G) Wechsel des Filialapothekenleiters
H) Schließung der Apotheke
I) Änderung der Apotheken-Räumlichkeiten
J) Genehmigung zur Verwaltung einer Apotheke
K) Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke als Pächter
Ansprechperson
Gemeinden von A - K
Gemeinden von L - Z