Heilpraktiker

Wer in der Bundesrepublik Deutschland als Heilpraktikerin bzw. Heilpraktiker tätig werden möchte, muss sich dazu einer amtsärztlichen Überprüfung unterziehen. Diese Überprüfung wird in Bayern von den Staatlichen Gesundheitsämtern durchgeführt. Das Gesundheitsamt übernimmt die Überprüfung von Bewerberinnen und Bewerbern für die Heilpraktikererlaubnis für den gesamten Regierungsbezirk Schwaben (ausgenommen die Stadt Augsburg).

Mit der amtsärztlichen Überprüfung sollen Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker mit mangelnden Kenntnissen verhindert werden.

 

Antragstellerin oder Antragsteller mit Niederlassungsort im Landkreis Augsburg:
Das Landratsamt Augsburg ist nur örtlich zuständig, wenn Sie die Tätigkeit im Landkreis Augsburg (erstmalig) ausüben wollen.

 

Auf der Internetseite des Landratsamtes Augsburg können Sie unter folgenden Link erfahren, welche Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Augsburg liegen: www.landkreis-augsburg.de/kommunen

 

Für umfangreiche Informationen bezüglich der Tätigkeit als Heilpraktiker lesen Sie bitte folgende Dienstleistungen:

  1. Beantragung der Heilpraktikererlaubnis (Schritt I) 
  2. Heilpraktikerüberprüfung (Schritt II)
  3. Anmeldung von Heilberufen (für Heilpraktiker Schritt III)

 

Antragstellerin oder Antragsteller mit Niederlassungsort außerhalb des Landkreises Augsburg:
Bewerber mit beabsichtigten Niederlassungsort (= Ort, wo die Heilkunde erstmalig ausgeübt werden soll) außerhalb des Landkreises Augsburg, wenden sich mit der Antragstellung an 
ihr zuständiges Landratsamt bzw. an ihre zuständige Stadtverwaltung.

 

Der Regierungsbezirk Schwaben gliedert sich in zehn Landkreise sowie vier kreisfreie Städte. Auf der Internetseite der Regierung von Schwaben finden Sie Verlinkungen zu den Internetseiten der schwäbischen Kreisverwaltungsbehörden: www.regierung.schwaben.bayern.de

 

Heilpraktiker