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Heilpraktiker Schritt 1 – Antragstellung

Zur Ausübung der Heilkunde wird eine Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis) benötigt, sofern keine Erlaubnis bzw. Approbation als Arzt vorliegt. Wer ohne ärztliche Bestallung oder ohne Heilpraktikererlaubnis die Heilkunde ausübt, macht sich strafbar (§ 5 HeilprG).

Die Erlaubnis kann unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden:

  • Vollendung des 25. Lebensjahrs 

  • erfolgreicher Hauptschulabschluss oder höherwertiger Abschluss

  • Zuverlässigkeit

  • gesundheitliche Berufseignung

  • Nachweis über die erfolgreiche Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt (siehe dazu die Dienstleistung Heilpraktikerüberprüfung“)

 

Arten der Heilpraktikererlaubnis

Es gibt verschiedene Heilpraktikererlaubnisse. Neben der allgemeinen Heilpraktikererlaubnis, die alle Bereiche der Heilkunde umfasst, gibt es die sektorale Heilpraktikererlaubnis. Diese ist auf ein Gebiet der Heilkunde eingeschränkt. Sektorale Heilpraktikererlaubnisse existieren für die Gebiete der Psychotherapie, Physiotherapie, Podologie, Logopädie und Ergotherapie. 

Kann der Antragsteller Vorkenntnisse im Spezialgebiet nachweisen, besteht die Möglichkeit der Antragstellung nach Aktenlage. In diesem Fall kann die Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt entfallen.

 

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular. Dieses kann im Anschluss heruntergeladen und zusammen mit einem Vordruck für ein Ärztliches Attest ausgedruckt werden.  

Zusätzlich zum Antragsformular müssen persönliche Unterlagen eingereicht werden. Je nachdem welche Heilpraktikererlaubnis angestrebt wird, unterscheiden sich die erforderlichen Unterlagen (siehe Übersicht).
 

Anmeldung zur Kenntnisüberprüfung

Nach Antragsstellung und vollständigem Eingang Ihrer Unterlagen, erfolgt die Anmeldung zur Kenntnisüberprüfung beim Prüfungsamt. Das Prüfungsamt für den Regierungsbezirk Schwaben ist das Staatliche Gesundheitsamt Augsburg Land.

Hinweis: 
Bei Erlaubnis nach Aktenlage entfällt in der Regel die Kenntnisüberprüfung. Hier wird nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen geprüft, ob dem Antrag stattgegeben werden kann.

 

Bearbeitungszeit und Fristen

Bitte beachten Sie die folgenden Anmeldefristen:
 

 Zeitraum für Einreichung Antragsunterlagen
MärzprüfungVom 01.07. bis 31.12. des Vorjahres
OktoberprüfungVom 01.01. bis 30.06. desselben Jahres

 

Kosten

Das Landratsamt Augsburg als Kreisverwaltungsbehörde erhebt folgende Kosten:

  • Bescheid:
    • Erlaubnisbescheid: 200,00 Euro
    • Erlaubnisbescheid (nach Aktenlage): 300,00 Euro
    • Ablehnungsbescheid: 100,00 Euro
    • Antragsrücknahme (nach Fortschritt): 90,00 Euro
  • Auslagen für Postzustellung: 2,76 Euro

Hinweis: Das Prüfungsamt (Staatliches Gesundheitsamt Augsburg Land) erhebt gesonderte Gebühren für die Heilpraktikerüberprüfung. Diese werden unter Schritt II erläutert.

Bianca Schilling
Ansprechpartnerin Beantragung der Heilpraktikererlaubnis (Buchstaben A - K)
Telefon:
0821 3102 2154
Fax:
0821 3102 1154
E-Mail:
Laura Schapfl
Ansprechpartnerin Beantragung der Heilpraktikererlaubnis (Buchstaben L - Z)
Telefon:
0821 3102 2148
Fax:
0821 3102 1101
E-Mail: