Heilpraktiker Schritt 1 – Antragstellung
Zur Ausübung der Heilkunde wird eine Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis) benötigt, sofern keine Erlaubnis bzw. Approbation als Arzt vorliegt. Wer ohne ärztliche Bestallung oder ohne Heilpraktikererlaubnis die Heilkunde ausübt, macht sich strafbar (§ 5 HeilprG).
Die Erlaubnis kann unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden:
Vollendung des 25. Lebensjahrs
erfolgreicher Hauptschulabschluss oder höherwertiger Abschluss
Zuverlässigkeit
gesundheitliche Berufseignung
Nachweis über die erfolgreiche Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt (siehe dazu die Dienstleistung Heilpraktikerüberprüfung“)
Arten der Heilpraktikererlaubnis
Es gibt verschiedene Heilpraktikererlaubnisse. Neben der allgemeinen Heilpraktikererlaubnis, die alle Bereiche der Heilkunde umfasst, gibt es die sektorale Heilpraktikererlaubnis. Diese ist auf ein Gebiet der Heilkunde eingeschränkt. Sektorale Heilpraktikererlaubnisse existieren für die Gebiete der Psychotherapie, Physiotherapie, Podologie, Logopädie und Ergotherapie.
Kann der Antragsteller Vorkenntnisse im Spezialgebiet nachweisen, besteht die Möglichkeit der Antragstellung nach Aktenlage. In diesem Fall kann die Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt entfallen.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular. Dieses kann im Anschluss heruntergeladen und zusammen mit einem Vordruck für ein Ärztliches Attest ausgedruckt werden.
Zusätzlich zum Antragsformular müssen persönliche Unterlagen eingereicht werden. Je nachdem welche Heilpraktikererlaubnis angestrebt wird, unterscheiden sich die erforderlichen Unterlagen (siehe Übersicht).
Anmeldung zur Kenntnisüberprüfung
Nach Antragsstellung und vollständigem Eingang Ihrer Unterlagen, erfolgt die Anmeldung zur Kenntnisüberprüfung beim Prüfungsamt. Das Prüfungsamt für den Regierungsbezirk Schwaben ist das Staatliche Gesundheitsamt Augsburg Land.
Hinweis:
Bei Erlaubnis nach Aktenlage entfällt in der Regel die Kenntnisüberprüfung. Hier wird nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen geprüft, ob dem Antrag stattgegeben werden kann.
Bearbeitungszeit und Fristen
Bitte beachten Sie die folgenden Anmeldefristen:
Zeitraum für Einreichung Antragsunterlagen | |
Märzprüfung | Vom 01.07. bis 31.12. des Vorjahres |
Oktoberprüfung | Vom 01.01. bis 30.06. desselben Jahres |
Kosten
Das Landratsamt Augsburg als Kreisverwaltungsbehörde erhebt folgende Kosten:
- Bescheid:
- Erlaubnisbescheid: 200,00 Euro
- Erlaubnisbescheid (nach Aktenlage): 300,00 Euro
- Ablehnungsbescheid: 100,00 Euro
- Antragsrücknahme (nach Fortschritt): 90,00 Euro
- Auslagen für Postzustellung: 2,76 Euro
Hinweis: Das Prüfungsamt (Staatliches Gesundheitsamt Augsburg Land) erhebt gesonderte Gebühren für die Heilpraktikerüberprüfung. Diese werden unter Schritt II erläutert.
Weitere Schritte:
Ansprechperson
Ansprechpartnerin Beantragung der Heilpraktikererlaubnis (Buchstaben A - K)
Ansprechpartnerin Beantragung der Heilpraktikererlaubnis (Buchstaben L - Z)