Landkreis Augsburg (Druckansicht)
Heilpraktiker Schritt I – Antragstellung
Zur Ausübung der Heilkunde benötigen Sie eine Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis), sofern Sie keine Erlaubnis bzw. Approbation als Arzt besitzen.
Die Erlaubnis kann unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden:
- Vollendung des 25. Lebensjahrs
- Erfolgreicher Hauptschulabschluss oder höherwertiger Abschluss
- Zuverlässigkeit
- Gesundheitliche Berufseignung
- Nachweis über die erfolgreiche Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt (siehe dazu die Dienstleistung Heilpraktikerüberprüfung)
Die Heilpraktikererlaubnis wird grundsätzlich uneingeschränkt erteilt. Sie kann auch eingeschränkt beantragt werden (z. B. auf das Gebiet der Psychotherapie, Physiotherapie, Podologie).
Wer ohne ärztliche Bestallung oder ohne Heilpraktikererlaubnis die Heilkunde ausübt, macht sich strafbar (§ 5 HeilprG).
Erforderliche Unterlagen
Die Unterlagen zur Antragstellung sind auf Seite 2 des jeweiligen Antrags aufgelistet. Die Anträge sind auf der rechten Seite unter Downloads zu finden.
- Antrag
- Tabellarischer Lebenslauf
- Personalausweis oder Pass (beglaubigte Kopie)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "OB" (nicht älter als drei Monate zur Antragsstellung)
- Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie)
- Gesundheitszeugnis/Ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate zur Antragsstellung)
- Nachweis über einen erfolgreichen Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen oder höherwertigen Schulabschluss (beglaubigte Kopie)
- Nur Antragsteller, die nicht im Landkreis Augsburg wohnen:
Erklärung und Nachweis, in welcher Gemeinde/Markt/Stadt im Landkreis Augsburg die Heilpraktiker-Tätigkeit ausgeübt werden soll (Anstellungsvertrag, Mietvertrag, Bestätigung über die Anstellung in einer Gemeinschaftspraxis, Nachweis über eine vorhandene Räumlichkeit im Landkreis)
- Zusätzlich bei Antragstellung für Physiotherapie, Podologie und Logopädie:
Berufsurkunde zum Führern der Berufsbezeichnung (beglaubigte Kopie)
- Zusätzlich bei Antragstellung nach Aktenlage für Physiotherapie und Podologie:
Nachweis der Zusatzqualifikation mit abschließender bestandener Prüfung zum Sektoralen Heilpraktiker (beglaubigte Kopie)
- Bei Antragstellung nach Aktenlage eingeschränkt für Psychotherapie mit Abschluss Diplom oder Masterstudiengang in Psychologie:
Urkunde und Prüfungszeugnis vom Diplom oder Masterstudiengang Psychologie (beglaubigte Kopie)
Anmeldung zur Kenntnisüberprüfung:
Nach Antragsstellung und vollständigem Eingang und Sichtung Ihrer Unterlagen werden Sie von Ihrer Behörde beim Staatlichen Gesundheitsamt Augsburg Land (Prüfungsamt für den Regierungsbezirk Schwaben) zur Kenntnisüberprüfung angemeldet. Vom Staatlichen Gesundheitsamt Augsburg Land erhalten sie postalisch eine Anmeldebestätigung.
Antrag auf Erlaubnis nach Aktenlage:
Der Antrag auf Erlaubnis nach Aktenlage ist bei der für Sie zuständigen Behörde zu stellen. Hier wird nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen geprüft, ob dem Antrag stattgegeben werden kann.
Bearbeitungszeit und Fristen
Bitte beachten Sie die folgenden Anmeldefristen:
| Zeitraum für Einreichung Antragsunterlagen |
Märzprüfung | Vom 01.07. bis 31.12. des Vorjahres |
Oktoberprüfung | Vom 01.01. bis 30.06. desselben Jahres |
Das Landratsamt Augsburg erhebt folgende Kosten:
Kostenübersicht Kreisverwaltungsbehörde
- Bescheid:
- Erlaubnisbescheid: 200 Euro
- Erlaubnisbescheid (nach Aktenlage): 300 Euro
- Ablehnungsbescheid: 100 Euro
- Antragsrücknahme (nach Fortschritt): 90 Euro - Auslagen für Postzustellung: 2,76 Euro
Kostenübersicht Staatliches Gesundheitsamt (Prüfungsamt)
Gebühren für die Heilpraktikerprüfung werden unter Schritt II erläutert.