Stationäre und ambulante Senioren- und Behinderteneinrichtungen, Tagespflege

 

Stationäre und ambulante Senioreneinrichtungen

Das durchschnittliche Alter von Bewohnern in Senioreneinrichtungen steigt zusammen mit der Anzahl an chronisch Kranken, Dementen und Schwerst-Pflegebedürftigen ständig an. Die generell kürzere Verweildauer in den Krankenhäusern führt zur Aufnahme von Personen, deren Weiterbehandlung in Heimen noch zum Teil in Einrichtungen der Kurzzeitpflege erfolgen muss. Immer mehr abwehrgeschwächte, künstlich beatmete oder künstlich ernährte Heimbewohner, die zum Teil auch unter den Spätfolgen von Diabetes und Druckgeschwüren leiden, werden in den Heimen versorgt.  Auch die Zahl derjenigen Menschen, die zu Hause mit Unterstützung durch ambulante Dienste gepflegt werden müssen, nimmt kontinuierlich zu.
 

 

Behinderteneinrichtungen

Menschen mit Behinderung benötigen mehr Unterstützung. Der Träger einer Einrichtung muss die anwendbaren Hygienevorschriften für seine Einrichtung identifizieren, umsetzen und beachten. Die Einrichtung muss dann ggf. einen Hygieneplan erstellen und infektionspräventive Maßnahmen festlegen. Der Umfang des Hygieneplans richtet sich nach der Risikobewertung sowie Konzeption der Einrichtung.

Die Beratung, Überwachung und Durchsetzung von Hygienestandards und Infektionsschutz durch das Staatliche Gesundheitsamt gewinnt somit in den stationären Einrichtungen der Senioren- und Langzeitpflege, bei den ambulanten Pflegediensten, Tagespflege- und Behinderteneinrichtungen zunehmend an Bedeutung und wird regelhaft nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt.

Stationäre und ambulante Senioren- und Behinderteneinrichtungen, Tagespflege

Staatliches Gesundheitsamt
Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
Tel. (0821) 3102 2101
Fax (0821) 3102 1101
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Do. 14:00 - 17:30