Kinder- und Jugendgesundheit
Das Neugeborenenscreening trägt dazu bei, dass mehr Kinder gesund aufwachsen können. Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst hilft, den Start der Kinder in die Schule und die Schullaufbahn von medizinischer Seite zu begleiten, und ist ein Ansprechpartner für den Kindergarten, die Schule und die Erziehungsberechtigten in besonderen krankheitsbedingten Situationen.
Zum Aufgabenspektrum gehören:
- die Durchführung der Schuleingangsuntersuchung
- das sogenannte „Tracking” der Screeninguntersuchungen der Neugeborenen:
Um geeignet auf Erkrankungen von Kindern reagieren zu können, kommt es vor allem darauf an, diese möglichst frühzeitig zu erkennen, so dass Behandlungen und Fördermaßnahmen frühestmöglich eingeleitet werden können. Das Gesundheitsamt ist verantwortlich dafür sicherzustellen, dass das Stoffwechsel- und das Hörscreening bei allen Neugeborenen durchgeführt wurde. Falls die Durchführung der Untersuchung bei einem Kind dem Gesundheitsamt nicht gemeldet wurde, erfolgt eine Kontaktaufnahme mit den Eltern mit dem Ziel noch nicht untersuchte Kinder einer Untersuchung zuzuführen. - Beratung der Kindergärten, Schulen, Erziehungsberechtigten und ggf. Jugendlichen
a) bei Infektionserkrankungen zu den von der Einrichtung und den Familien zu ergreifenden Maßnahmen und zu den Wiederzulassungsempfehlungen in Gemeinschaftseinrichtungen
b) bei wichtigen Gesundheitsfragen und chronischen Erkrankungen - Impfbuchkontrollen und Impfberatungen in den 6. und 9. Klassen aller Schulen
- Ausstellung von schulärztlichen Attesten zum Vorliegen krankheitsbedingter Schulversäumnisse und der Erfordernis eines Nachteilsausgleiches (Prüfungszeitverlängerungen etc.)
- die Gesundheitsberichtserstattung.
Die Maßnahmen sind für Bürger in der Regel kostenfrei.