INFEKTIONSSCHUTZBELEHRUNG NACH § 43 IFSG

 

Für Personen, die gewerbsmäßig in direkten Kontakt mit Lebensmitteln kommen, ist eine Belehrung durch das Gesundheitsamt oder durch einen vom Gesundheitsamt ermächtigten Arzt vorgeschrieben (Liste siehe „Downloads“). Diese Belehrung wird häufig auch als Gesundheitszeugnis/Lebensmittelbelehrung bezeichnet. Folgebelehrungen müssen alle zwei Jahre vom Arbeitgeber durchgeführt und dokumentiert werden.

Für die Belehrung im Staatlichen Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg nutzen Sie bitte unsere Online-Termin-Buchung. Terminbuchung (smartcjm.com) .
Falls Sie einen anderen Termin als die Online-Termin-Vorschläge benötigen, können Sie uns gerne unter 0821 3102 2101 anrufen.
Bitte beachten Sie, dass wir nur für Bürgerinnen und Bürger zuständig sind, die ihren Wohnsitz im Landkreis Augsburg haben.

Die Kosten für die Belehrung betragen 28 Euro.
Für das Schulpraktikum ist die Belehrung kostenfrei (Vorlage einer Bestätigung der Schule ist nötig).

Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen ist die Erstbelehrung nicht verpflichtend. Diesen Helfern ist von einer verantwortlichen Person das „Merkblatt zur Belehrung und Information“ (siehe Downloads) auszuhändigen und zusätzlich eine Liste mit allen mitwirkenden Personen zu führen.

 

Ansprechperson

Vorname Name Telefon Fax E-Mail
Ingrid
Rehm
Geschäftszimmer
(0821) 3102-2101 (0821) 3102-1101
Ruth
Fendt
Geschäftszimmer
(0821) 3102-2101 (0821) 3102-1101
Halina
Lang
Geschäftszimmer
(0821) 3102-2101 (0821) 3102-1101

Lebensmittelhygiene