Schuleingangsuntersuchung
Die Schuleingangsuntersuchung findet auf Einladung des Gesundheitsamts in den zwei Jahren vor der Aufnahme in die erste Jahrgangsstufe der Grundschule bzw. die Grundschulstufe eines Förderzentrums statt. In den meisten Fällen werden die Kinder im letzten Kindergartenjahr eingeladen. Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist nach Art. 80 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) verpflichtend. Die gesetzliche Schulpflicht nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 (Bay EUG) besteht mit Beginn des Schuljahres für alle Kinder, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden. Eltern von Kindern, die zwischen dem 1. Juli und 30. September sechs Jahre alt werden, dem sog. „Einschulungskorridor“, können den Beginn der Schulpflicht auf das kommende Jahr verschieben. Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung bleibt davon jedoch unberührt.
Ziel der Schuleingangsuntersuchung ist es zum einen, gesundheitliche und entwicklungsbezogene Einschränkungen eines schulpflichtigen Kindes, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind, frühzeitig zu erkennen und ggf. notwendige Behandlungen oder individuelle Fördermaßnahmen einleiten zu können. Dies ist speziell für Kinder, die nicht bzw. nur unregelmäßig an Früherkennungsuntersuchungen teilgenommen haben, von großer Bedeutung.
Andererseits dient die Schuleingangsuntersuchung der Feststellung, ob das schulpflichtige Kind aus gesundheitlicher Sicht am Unterricht mit Erfolg versprechend teilnehmen kann bzw. Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf an einer allgemeinbildenden Schule zumindest aktiv teilnehmen können.
Die Schuleingangsuntersuchung umfasst zunächst bei allen Kindern ein Schuleingangsscreening mit Seh-, Hör-, Sprach- und Entwicklungstests, das durch die Fachkräfte der Sozialmedizin durchgeführt wird. Ebenso wird die gesundheitliche Vorgeschichte, Gewicht und Körpergröße, Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen und der Impfstatus erfasst. Das Schuleingangsscreening findet in der Regel in den Kindergärten statt. Kinder, die keinen Kindergarten besuchen oder ihren vereinbarten Termin dort verpassen, werden im Landratsamt Augsburg untersucht.
Eine schulärztliche Untersuchung wird durchgeführt bei Kindern, für die kein Nachweis über die Teilnahme an der zuletzt fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung (U8 oder U9) vorgelegt wird. Sowie im Falle, dass im Rahmen des Schuleingangsscreening Besonderheiten aufgefallen sind. Die Teilnahme an dieser Untersuchung ist dann ebenfalls verpflichtend und findet im Landratsamt Augsburg statt. Auf Wunsch der Eltern kann ebenfalls eine schulärztliche Untersuchung durchgeführt werden.
Die Schuleingangsuntersuchung ist kostenfrei.
Notwendige Unterlagen:
- Nachweis über die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen (U1-U8/U9), in Form der Vorlage des „Gelben Untersuchungsheftes“
- Vorlage des Impfbuchs
- Anamnesebogen
- Ggf. aktuelle ärztliche Befundberichte bei Erkrankungen, bekannten Entwicklungsauffälligkeiten etc.
Aktuelle Information zur Schuleingangsuntersuchung für das Schuljahr 2022/23 durch das Gesundheitsamt
Gemäß Art. 80 Bay EUG
Für das Schuljahr 2022/23 laufen gegenwärtig die Schuleingangsuntersuchungen in den Kindertageseinrichtungen im Landkreis Augsburg.
Unser Team der Kinder- und Jugendgesundheit des Landratsamts Augsburg möchte trotz pandemischer Lage versuchen, allen schulpflichtigen Kindern im Landkreis Augsburg eine Schuleingangsuntersuchung anzubieten.
Zur laufenden Schuleinschreibung werden nur einige Kinder bereits eine Schuleingangsuntersuchung erhalten haben und diese Dokumentation der Schule vorlegen können. Diese können jedoch nach Durchführung der Untersuchung bis zum Schulbeginn des Schuljahres 2022/23 an den Schulen nachgeholt werden.
Aktuell finden die Schuleingangsuntersuchungen der Kinder statt, die in den Kindertageseinrichtungen im Landkreis Augsburg betreut werden.
Anschließend werden die Kinder kontaktiert, welche die Untersuchung initial nicht wahrnehmen konnten bzw. die Kinder, die in keiner Kindertageseinrichtung betreut werden.
Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der schwierigen Untersuchungsbedingungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht sicher abgeschätzt werden kann, ob jedes Kind im Landkreis Augsburg eine Schuleingangsuntersuchung durch unser Team erhalten wird.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sieht im Rahmen der o.g. pandemischen Lage weiterhin eine „Aufgabenpriorisierung“ für die Gesundheitsämter vor. Demnach sollen nur die Kinder zwingend schulärztlich untersucht werden, welche nicht an der Kindervorsorgeuntersuchung U9 bei ihrem Kinder- oder Hausarzt teilgenommen haben.
Unter Umständen werden wir im weiteren Verlauf daher auch nur noch diese Untersuchung von Ihnen vorlegen lassen und nur die Kinder persönlich untersuchen, bei denen diese nicht durchgeführt wurde.
Wir bitten daher alle Eltern um die Durchsicht des gelben Vorsorgeheftes ihres Kindes und um die Veranlassung der Durchführung der Vorsorgeuntersuchung U9 beim behandelnden Kinder- oder Hausarzt, wenn diese nicht bereits vorliegt.
Im Rahmen dieser Untersuchung wird Ihr behandelnder Kinder-/Hausarzt dann mögliche Fragen zu ggf. vorliegenden Entwicklungsauffälligkeiten mit Ihnen besprechen und ggf. notwendige Behandlungsmaßnahmen veranlassen.
Die Kindervorsorgeuntersuchungen ab der U6 (U6, U7, U7a, U8 und U9) können aktuell aufgrund der Corona-Pandemie auch dann noch durch Ihren Kinder- oder Hausarzt durchgeführt und abgerechnet werden, wenn die Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten überschritten sind.