Schuleingangsuntersuchung
Reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU)
Im Mittelpunkt der bisherigen bayerischen Schuleingangsuntersuchung im letzten Kindergartenjahr stand die Beurteilung der Schulreife, mit dem Ziel, bei nicht ausreichend entwickelten Kindern eine Rückstellung zu empfehlen und bezüglich individueller Förderbedarfe zu beraten. Jedoch kann der bisherige Untersuchungszeitraum oftmals nicht dem Ziel genüge leisten frühzeitig einen notwendigen Förderbedarf zu identifizieren und noch vor der Einschulung geeignet Maßnahmen zu ergreifen.
Dies gilt sowohl im Hinblick auf das Untersuchungsspektrum als auch im Hinblick auf den Untersuchungszeitpunkt.
Das Konzept der Schuleingangsuntersuchung im letzten Kindergartenjahr wurde daher in den vergangenen Jahren überarbeitet und in Form eines Pilotprojektes „GESIK“ (Gesundheits- und Entwicklungsscreening im Kindergartenalter) erfolgreich erprobt.
Im Juli 2018 hat der Bayerische Ministerrat die flächendeckende Einführung der überarbeiteten Schuleingangsuntersuchung beschlossen.
Im Landkreis Augsburg wird dieses neue Konzept unter dem Namen reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU) ab dem Sommer 2025 eingeführt.
Kernpunkte der rSEU:
- Der Untersuchungszeitpunkt wird in das vorletzte Kindergartenjahr vorverlegt, so dass die Kinder bei der Untersuchung deutlich jünger (ca. 5 Jahre alt sind).
- Sollten Entwicklungsdefizite festgestellt werden, bleibt mehr Zeit für die Förderung und/oder Therapie, sodass Defizite oftmals bis zum Schulbeginn aufgeholt werden werden können.
Wichtig:
Eine frühere Untersuchung bedeutet nicht, dass die Kinder früher eingeschult werden!
Die Kinder werden in der Regel im Alter von 4 bis 5 Jahren untersucht und weiterhin mit 6 Jahren eingeschult.
- Das Untersuchungsspektrum wurde ausgeweitet, insbesondere im Bereich der Rechenvorläuferfähigkeiten und der visuellen Wahrnehmung. Diese Bereiche werden mithilfe von standardisierten Tests spielerisch überprüft.
- Elternfragebögen zur kindlichen Entwicklung werden eingesetzt, um die Eltern in die Untersuchung mit einzubeziehen.
- Zeigen sich im Rahmen des Schuleingangsscreenings durch die Fachkraft der Sozialmedizin auffällige Befunde beim Entwicklungsstand, findet nun regelmäßiger eine schulärztliche Untersuchung mit Befundbesprechung mit den Eltern statt. Im Jahr vor Schulbeginn kann ggf. noch eine weitere schulärztliche Untersuchung stattfinden.
Ablauf der rSEU:
Die Kinder werden wie bisher zunächst von einer Fachkraft der Sozialmedizin untersucht:
Sie überprüft den Impfstatus und das Kindervorsorgeheft, wiegt und misst die Kinder, überprüft das Seh- und Hörvermögen.
Mit standardisierten, einfachen und spielerischen Testverfahren werden der Stand der Sprachentwicklung sowie die Fertigkeiten, auf denen zukünftig das Erlernen des Schreibens, Lesens und Rechnens aufbaut, untersucht.
Zusätzlich erhalten die Eltern einen Fragebogen zur Entwicklung ihres Kindes, den sie ausfüllen können.
Bei auffälligen Untersuchungsbefunden, fehlender Teilnahme an der U8/U9, fehlendem Besuch einer vorschulischen Einrichtung oder Beratungswunsch der Eltern findet eine schulärztliche Untersuchung im Anschluss statt.
Bei weiterem medizinischen Abklärungsbedarf, Förderbedarf werden die Eltern diesbezüglich beraten. In vielen Fällen ist eine häusliche Förderung oder eine Förderung durch die Kindertagesstätte ausreichend.
Die Eltern erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Befunde.
Die Teilnahme an der rSEU ist ebenso wie an der bisherigen Schuleingangsuntersuchung in den zwei Jahren vor der Einschulung auf Einladung des Gesundheitsamts verpflichtend. (Art. 80 BayEUG). Die Schuleingangsuntersuchung ist kostenfrei.
Notwendige Unterlagen:
- Nachweis über die Teilnahme an den Führerkennungsuntersuchungen (U1-U8/U9) in Form der Vorlage des „Gelben Untersuchungsheftes“
- Vorlage des Impfbuchs
- Ggf. aktuelle ärztliche Befundberichte bei Erkrankungen, bekannten Entwicklungsauffälligkeiten, letzte Vorstellung beim Augen- oder HNO-Arzt
- Ggf. Bescheinigung über bereits erfolgte/aktuelle Teilnahme an Fördermaßnahmen wie Logopädie, Ergotherapie etc.
Aktuelle Informationen
Zur Einführung der reformierten Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt im Landkreis Augsburg
Gemäß Art. 80 Satz 1 Bay EUG
Die Schuleingangsuntersuchungen durch das Staatliche Gesundheitsamt für den Landkreis Augsburg werden ab Sommer 2025 in Form der reformierten Schuleingangsuntersuchung durchgeführt.
Alle mit Hauptwohnsitz im Landkreis Augsburg gemeldeten Kinder, die im Zeitraum vom 01.10.2018 bis 30.09.2019 geboren sind und somit für das Schuljahr 2025/2026 gesetzlich schulpflichtig sind bzw. im sogenannten „Einschulungskorridor“ liegen, sind bereits im Rahmen der bisherigen Schuleingangsuntersuchungen fast vollständig untersucht worden.
Eltern, deren Kinder im o.g. Zeitraum geboren sind und bislang nicht zur regulären Schuleingangsuntersuchung im Staatlichen Gesundheitsamt vorgestellt wurden, bitten wir, diese umgehend wahrzunehmen.
Alle mit Hauptwohnsitz im Landkreis Augsburg gemeldeten Kinder, die im Zeitraum 01.10.2019 bis 30.09.2020 geboren sind und damit für das Schuljahr 2026/2027 gesetzlich schulpflichtig sind bzw. im sog. „Einschulungskorridor“ liegen, erhalten ab Juli 2025 eine schriftliche Einladung zur Teilnahme an der reformierten Schuleingangsuntersuchung.
Die Einladungsschreiben werden über die kommenden Monate nach Geburtsdatum gestaffelt versendet und enthalten einen Zugriff auf unsere digitale Terminbuchung mit einer zeitlich anschließenden Buchungsoption zur Teilnahme an der reformierten Schuleingangsuntersuchung innerhalb von ca. 6 Wochen nach Versand.
Wir empfehlen den Eltern bereits im Vorfeld der Schuleingangsuntersuchung das Vorsorgeheft Ihrer Kinder durchzusehen, um eine möglicherweise noch nicht durchgeführte altersentsprechende Vorsorgeuntersuchung (U8/) U9 bei dem betreuenden Kinder-/Hausarzt durchführen zu lassen.
Im Rahmen der Terminvereinbarung wird die Teilnahme der U8/U9 abgefragt, da bei fehlendem Nachweis eine schulärztliche Untersuchung verpflichtend ist und nur direkt im Anschluss an das Schuleingangsscreening angeboten werden kann, wenn die Information bei der Terminbuchung bekannt ist.
Wir bitten zu beachten, dass bei Ablauf der Frist von 6 Wochen, in der die Schuleingangsuntersuchung durchgeführt werden sollte, eine selbständige Terminbuchung nicht mehr möglich ist, sondern festgelegte Termine mit einem Erinnerungsschreiben versendet werden.
Die Einführung und Umstellung auf den vorverlegten Untersuchungszeitpunkt wird sich voraussichtlich über einen längeren Zeitraum erstrecken müssen. Während der Umstellungsphase werden noch nicht alle Kinder im vorletzten Kindergartenjahr untersucht werden können. Frühestens im Frühjahr /Sommer 2026 werden voraussichtlich Kinder eingeladen werden können, die ab dem 01.10.2020 bis 30.09.2021 geboren sind.
Für allgemeine Fragen zur Schuleingangsuntersuchung oder zur Terminvereinbarung erreichen Sie uns
telefonisch unter 0821 3102 3099
oder per E-Mail: schulgesundheit@remove-this.LRA-a.bayern.de