Schuleingangsuntersuchung
Die Schuleingangsuntersuchung ist eine Pflichtuntersuchung, die vorsieht, dass alle Kinder in Bayern ein Jahr vor Aufnahme in die erste Jahrgangsstufe untersucht werden. Damit sollen gesundheitliche und entwicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind, frühzeitig erkannt und ggf. notwendige Behandlungen oder individuelle Fördermaßnahmen eingeleitet werden. Dies ist speziell für Kinder, die nicht bzw. nur unregelmäßig an Früherkennungsuntersuchungen teilgenommen haben, von großer Bedeutung. Die Schuleingangsuntersuchung gliedert sich in ein von einer sozialmedizinischen Assistentin in der Regel in den Kindergärten durchgeführtes Schuleingangsscreening für alle Kinder und in eine von der Schulärztin in Einzelfällen durchgeführte schulärztliche Untersuchung.
Bei der Untersuchung im Kindergarten werden erfasst: gesundheitliche Vorgeschichte, Gewicht und Körpergröße, Hör- und Sehfähigkeit, sprachliche und motorische Entwicklung, Wahrnehmung, Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen und Impfstatus.
Die schulärztliche Untersuchung wird durchgeführt
- bei fehlendem Nachweis über die durchgeführte Früherkennungsuntersuchung U9.
- wenn sich beim Schuleingangsscreening oder bei der U9 Besonderheiten ergeben haben sowie auf Wunsch der Eltern.
Die Untersuchung ist kostenfrei.
Notwendige Unterlagen
- Gelbes Untersuchungsheft
- Impfbuch
- Anamnesebogen
Aktuelle Information zur Schuleingangsuntersuchung für das Schuljahr 2021/22 durch das Gesundheitsamt
Gemäß Art. 80 Bay EUG
Aufgrund der andauernden pandemischen Lage kann leider auch für das Schuljahr 2021/22 die Schuleingangsuntersuchung aller schulpflichtigen Kinder des Landkreis Augsburg nicht wie gewohnt durchgeführt werden.
Das Bayerische Gesundheitsministerium für Gesundheit und Pflege hat mit Schreiben vom 12. Januar 2021 alle Gesundheitsämter über die Aufgaben-Priorisierung informiert. Diese Informationen sind zunächst bis zum 30. April 2021 gültig.
Darin wird aktuell empfohlen, nur die Kinder schulärztlich zu untersuchen, die nicht an der Kindervorsorgeuntersuchung U9 bei ihrem Kinder- oder Hausarzt teilgenommen haben.
Um diesen Kindern gerecht werden zu können, sind wir an einer einfachen und praxisnahen Lösung interessiert und bitten deshalb, bei der Schulanmeldung (meist KW 9/10) die Teilnahmekarte aus dem Vorsorgeheft vorzulegen, auf der zu sehen ist, welche der U-Untersuchungen bereits wahrgenommen wurden. Mit diesen Teilnahmekarten kann bei Behörden, Kindertagesstätten, Schulen oder Jugendämtern etc. jederzeit die regelmäßige Teilnahme an U-Untersuchungen belegt werden, ohne das ganze Heft vorlegen und vertrauliche Informationen zeigen zu müssen.
Sollte dies dennoch aus persönlichen Gründen seitens der Eltern nicht gewünscht sein, übermittelt uns die Schule auf einem Dokumentationsbogen nur die Information, dass die Teilnahmebescheinigung über die U9 bei der Schuleinschreibung nicht vorgelegt wurde. Anschließend werden wir mit den betroffenen Eltern dann persönlich in Kontakt treten.
Die Kindervorsorgeuntersuchungen ab der U6 (U6, U7, U7a, U8 und U9) können aktuell aufgrund der Corona-Pandemie auch dann noch durch Ihren Kinder- oder Hausarzt durchgeführt und abgerechnet werden, wenn die Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten überschritten sind.
Wir empfehlen Ihnen daher, das Vorsorgeheft selbständig zu überprüfen und sich bei fehlender U9 sowie bei Unsicherheiten bezüglich der Entwicklung Ihres Kindes mit Ihrem Kinder-/Hausarzt in Verbindung zu setzen, um diese nachzuholen und mögliche Entwicklungsfragen mit Ihrem betreuenden Arzt zu besprechen.
Sollte die Kindervorsorgeuntersuchung U9 bei der Schulanmeldung fehlen/noch fehlen, werden wir über die Schule informiert und Sie erhalten im weiteren Verlauf von uns eine Einladung zur Schulärztlichen Untersuchung im Staatlichen Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg.