Schuleingangsuntersuchung
Die Schuleingangsuntersuchung ist eine Pflichtuntersuchung, die vorsieht, dass alle Kinder in Bayern ein Jahr vor Aufnahme in die erste Jahrgangsstufe untersucht werden. Damit sollen gesundheitliche und entwicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind, frühzeitig erkannt und ggf. notwendige Behandlungen oder individuelle Fördermaßnahmen eingeleitet werden. Dies ist speziell für Kinder, die nicht bzw. nur unregelmäßig an Früherkennungsuntersuchungen teilgenommen haben, von großer Bedeutung. Die Schuleingangsuntersuchung gliedert sich in ein von einer sozialmedizinischen Assistentin in der Regel in den Kindergärten durchgeführtes Schuleingangsscreening für alle Kinder und in eine von der Schulärztin in Einzelfällen durchgeführte schulärztliche Untersuchung.
Bei der Untersuchung im Kindergarten werden erfasst: gesundheitliche Vorgeschichte, Gewicht und Körpergröße, Hör- und Sehfähigkeit, sprachliche und motorische Entwicklung, Wahrnehmung, Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen und Impfstatus.
Die schulärztliche Untersuchung wird durchgeführt
- bei fehlendem Nachweis über die durchgeführte Früherkennungsuntersuchung U9.
- wenn sich beim Schuleingangsscreening oder bei der U9 Besonderheiten ergeben haben sowie auf Wunsch der Eltern.
Die Untersuchung ist kostenfrei.
Notwendige Unterlagen
- Gelbes Untersuchungsheft
- Impfbuch
- Anamnesebogen
Aktuelle Information zur Schuleingangsuntersuchung für das Schuljahr 2022/23 durch das Gesundheitsamt
Gemäß Art. 80 Bay EUG
Für das Schuljahr 2022/23 laufen gegenwärtig die Schuleingangsuntersuchungen in den Kindertageseinrichtungen im Landkreis Augsburg.
Unser Team der Kinder- und Jugendgesundheit des Landratsamts Augsburg möchte trotz pandemischer Lage versuchen, allen schulpflichtigen Kindern im Landkreis Augsburg eine Schuleingangsuntersuchung anzubieten.
Zur laufenden Schuleinschreibung werden nur einige Kinder bereits eine Schuleingangsuntersuchung erhalten haben und diese Dokumentation der Schule vorlegen können. Diese können jedoch nach Durchführung der Untersuchung bis zum Schulbeginn des Schuljahres 2022/23 an den Schulen nachgeholt werden.
Aktuell finden die Schuleingangsuntersuchungen der Kinder statt, die in den Kindertageseinrichtungen im Landkreis Augsburg betreut werden.
Anschließend werden die Kinder kontaktiert, welche die Untersuchung initial nicht wahrnehmen konnten bzw. die Kinder, die in keiner Kindertageseinrichtung betreut werden.
Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der schwierigen Untersuchungsbedingungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht sicher abgeschätzt werden kann, ob jedes Kind im Landkreis Augsburg eine Schuleingangsuntersuchung durch unser Team erhalten wird.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sieht im Rahmen der o.g. pandemischen Lage weiterhin eine „Aufgabenpriorisierung“ für die Gesundheitsämter vor. Demnach sollen nur die Kinder zwingend schulärztlich untersucht werden, welche nicht an der Kindervorsorgeuntersuchung U9 bei ihrem Kinder- oder Hausarzt teilgenommen haben.
Unter Umständen werden wir im weiteren Verlauf daher auch nur noch diese Untersuchung von Ihnen vorlegen lassen und nur die Kinder persönlich untersuchen, bei denen diese nicht durchgeführt wurde.
Wir bitten daher alle Eltern um die Durchsicht des gelben Vorsorgeheftes ihres Kindes und um die Veranlassung der Durchführung der Vorsorgeuntersuchung U9 beim behandelnden Kinder- oder Hausarzt, wenn diese nicht bereits vorliegt.
Im Rahmen dieser Untersuchung wird Ihr behandelnder Kinder-/Hausarzt dann mögliche Fragen zu ggf. vorliegenden Entwicklungsauffälligkeiten mit Ihnen besprechen und ggf. notwendige Behandlungsmaßnahmen veranlassen.
Die Kindervorsorgeuntersuchungen ab der U6 (U6, U7, U7a, U8 und U9) können aktuell aufgrund der Corona-Pandemie auch dann noch durch Ihren Kinder- oder Hausarzt durchgeführt und abgerechnet werden, wenn die Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten überschritten sind.