Überwachung der Hygiene von Schwimmbädern
Die Überwachung und Kontrolle der Grenzwerte unterliegt für Schwimmbäder dem Gesundheitsamt. Im Einzelnen gehören dazu folgende Aufgaben:
Bei Schwimmbädern und Kleinbadeteichen:
- Ortsbesichtigung mit Probenahme und Messungen
- Überprüfung der Einhaltung der Betreiberpflichten und Eigenkontrollen
- Beratung
- Einleitung von Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit