Mit welchen Zahlungen können Sie rechnen?
Anhand der nachfolgenden Tabellen können Sie einschätzen, wie viele Personen in Ihr Wohnobjekt einziehen können und wie hoch die zu erzielende Miete für Sie sein wird:
1. Schritt:
Zuordnung der Standortkommune zu einer Mietenstufe.
Beispiel: Die Stadt Schwabmünchen gehört zur Mietenstufe III.
2. Schritt:
Zuordnung einer Personenzahl zur Wohnungsgröße.
Beispiel: Angenommen Ihr Wohnobjekt wäre 70 m2 groß. Das bedeutet, das darin drei Personen unterkommen könnten.
3. Schritt:
Ablesen der angemessenen Bruttokaltmiete (alle Kosten für die Wohnung mit Ausnahme der Heizkosten).
Beispiel: 70 m2 -Wohnung bei Mietenstufe III = 675,40 € (angemessene Bruttokaltmiete)
Neben der so errechneten angemessenen Bruttokaltmiete werden auch angemessene Heizkosten berücksichtigt. Diese berechnen wir unter Berücksichtigung des bundesweit einheitlichen "Heizspiegels für Deutschland".
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