oder forstwirtschaft—
Iicher Betriebsanlagen zur Folge haben, ist für die dadurch verursachten wirtschaftlichen
Nachteile ein angemessener Ausgleich nach Art. 32 i.V. mit Art. 57 BayWG zu leisten.
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Or
betroffen sind, werden die damit verbundenen Auswirkungen voraus
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inträchtigen ö nte.
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zung ein positiver Klimab . it ~ ~durch CO~ inspar1m . Im Falle von Waldflächenverlusten kann ein
Aus !eich nach Maß abe S. Ba a[9G
ierten Eintrag von Schadstoffen in Boden und Grundwasser
entgegenzuwirken, regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz, dass Abfallerzeuger und Abfallbesit-
zer Abfälle ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten
g von Abfällen sind die abfallrechtlichen Bestimmun-
gen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), des Bayerischen Abfallwirtschaftsgeset-
zes (BayAbfG), der Nachweisverordnung (NachwV), der Gewerbeab [...] sind vorrangig zu vermeiden. Nicht zu vermeidende Abfälle sind, soweit technisch
möglich und wirtschaftlich zumutbar, einer Verwertung zuzuführen.
3.2.2 Nicht zu vermeidende und nicht zu verwertende [...] nicht eintreten können.
3.2.6 Weitergehende Anforderungen, die sich aus dem Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgeset-
zes (KrWG) ergeben können, bleiben unberührt.
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4. Umgang mit
gezahlte Beträge zurückgefordert werden;
• dass ich verpflichtet bin, jede Änderung meiner wirtschaftlichen Lage (z. B. des von mir erzielten Einkommens) sowie der Familien- und
Ausbildungsverhältnisse [...] Die Einkommensverordnung listet Einnahmen
auf, die nicht zu versteuern sind, die aber die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit des Beziehers erhöhen und deshalb bei der
Berechnung des Förderungsanspruchs
bei pH = 3,5 (Zugabe
von Schwefelsäure) zugeführt. Die Dosierung erfolgt über die Messung der Wasserstoff
peroxid - Konzentration.
Die nitritfreie Charge wird einer Neutralisation (V = 7,5 m3) mittels
dieser Kooperation in der Bereitstellung und Entwicklung eines bedarfs-
gerechten und zugleich wirtschaftlichen Einrichtungsangebots unter Beachtung eines koordi-
nierten Einsatzes öffentlicher und privater
Gewässerschutzbeauftragten zu bestellen und diesen
der Kreisverwaltungsbehörde sowie dem Wasserwirtschaftsamt zu benennen.
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2.9.13 Regelmäßige Wartung
Die Abwasseranlagen sind [...] die Ablaufqualität auswirken können,
sind unverzüglich dem Landratsamt Augsburg und dem Wasserwirtschaftsamt anzu-
zeigen. Außerdem ist rechtzeitig eine hierzu ggf. erforderliche wasserrechtliche Er- [...] durch
Wartungs- oder Reparaturarbeiten der Anlage) sind vorab, möglichst frühzeitig, dem
Wasserwirtschaftsamt und dem Landratsamt Augsburg sowie den betroffenen Betei-
ligten (z.B. Fischereiberechtigten)
gefertigt werden sollte.
Weiterhin bestätige ich, zu der Verpflichtung auf Grund meiner wirtschaftlichen Verhältnisse in der Lage zu sein
und erkläre, dass ich keine weiteren Verpflichtungen eingegangen [...] Kopie gefertigt werden sollte.
Weiterhin bestätige ich, zu der Verpflichtung auf Grund meiner wirtschaftlichen Verhältnisse in der Lage zu sein und erkläre, dass ich keine weiteren Verpflichtungen eingegangen
öffentlich benutzten Privatwegen in der freien Natur,
soweit sich die Wege dafür eignen (Forstwege, Wirtschaftswege). Querfeldeinfahren ist nicht
erlaubt.