nen zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft auf land- oder forst-
wirtschaftlichen Nutzflächen herangezogen werden, wenn es zu Funktionsbeeinträchtigungen
dieser Flächen durch [...] den Rahmensätzen sind diese Vorteile im Grundsatz mit eingerechnet (z. B.
bei Entnahmen von wirtschaftlich verwertbaren Bodenbestandteilen der Wert des Bodens, bei
Hoch- und Tiefbauten der zu erwartende [...] erwartende Umsatz oder Ertrag und bei Zugangsbeschränkungen
oder anderen Eingriffen das wirtschaftliche Interesse.) Wird die Ersatzzahlung nach Dauer und
Schwere des Eingriffs bemessen, wird sie entweder
Hauptziel der FFH-Richtlinie, die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu för-
dern, wobei jedoch die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen
Anforderungen berücksichtigt werden sollen.
Die relevanten [...] und beispielsweise eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
− Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden,
− Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt,
− Im Interesse der [...] DLG 3 / A 23 zwischen Wortelstet-
ten und Ehingen auf bestehenden, bereits gut ausgebauten Wirtschaftswegen.
Der geplante Windpark liegt im Naturpark „Augsburg – westliche Wälder“.
Das Vo
betroffen sind, werden die damit verbundenen Auswirkungen voraus
sebt5ar nie t>das Ausma~ ner Erheblichke it annehmen, das die Erholungsfunktion dieser Gebiete be
inträchtigen ö nte.
Da 'itfdW liegt vol ständig [...] wirkungen z.y erwarten. Gl"{>ßräumig ergibt sich durch die Windenergienut
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zung ein positiver Klimab . it ~ ~durch CO~ inspar1m . Im Falle von Waldflächenverlusten kann ein
Aus !eich nach Maß abe S. Ba a[9G
künstlerischen,
kulturellen, wissenschaftlichen, belehrenden oder erzieherischen Zwecken oder der
Wirtschaftswerbung dienen, sofern die Vergnügungen in Räumen stattfinden, die für
Veranstaltungen der beabsichtigten [...] religiöse, künstlerische, kulturelle, wissenschaftliche, beleh-
rende, erzieherische oder wirtschaftswerbende Veranstaltungen, die in Räumen
stattfinden, die für derartige Veranstaltungen genehmigt sind [...] Veranstaltung bereitstehen muss. Die Kosten dafür sind
bei planbaren Großveranstaltungen mit wirtschaftlichem Charakter in der Regel vom Ver-
anstalter zu tragen. Im Übrigen entstehen für den Veranstalter
Die Einkommensverordnung listet Einnahmen
auf, die nicht zu versteuern sind, die aber die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit des Beziehers erhöhen und deshalb bei der
Berechnung des Förderungsanspruchs
Vorlage von Nachwei-
sen über zu zahlende Bewirtschaftungskosten,
Vorlage aktueller Wirtschaftsplan (soweit Ab-
rechnung über Hausverwaltung)
Schuldzinsen ____________ Euro
Tilgung _ [...] _______ Euro
065
Einkünfte aus Gewerbebetrieb/Selb-
ständigkeit, Handel, Land- oder Forst-
wirtschaft/Künstlerische Tätigkeit/Sai-
sonbetrieb (z. B. Weihnachtsmarkt)
nein ja
__________________ [...] mir/uns gesetzlich obliegenden Mitwirkungspflichten jegliche Änderungen in den persönli-
chen, wirtschaftlichen und häuslichen Verhältnissen der um Sozialhilfe nachsuchenden oder Sozialhilfe beziehen-
den
https://www.auswaertigesamt.de/de/aussenpolitik/europa/eu-mitgliedstaaten-node
EWR: Europäischer Wirtschaftsraum. Der EWR umfasst neben der EU Norwegen, Island, Groß-
britannien und Liechtenstein.
Leistungen
anderweitige Kostenerstattung anzugeben.
Bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich jede Änderung
– meiner wirtschaftlichen Verhältnisse (z.B. des von mir erzielten Einkommens) sowie
– meiner Familiensituation (z.B
Verwertung; die Verwertung und Beseitigung
von Abfällen erfolgt nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und den
sonstigen für die Abfälle geltenden Vorschriften;
d) Energie sparsam und effizient
Sektoren auf Grund ihres geringen Volumens praktisch
schwieriger ist und im Einzelfall auch nicht wirtschaftlich sein dürfte.
Sonderfall biologische Behandlungsanlagen:
Bei nicht biologisch abbaubaren [...] Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirt-
schaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24. Februar 2012, in der jeweils
gültigen Fassung
[13] Deponieverordnung: