die durch technisch mögliche
und wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen des selektiven Rückbaus hätten vermieden werden können, sind bei der Prüfung der
wirtschaftlichen Zumutbarkeit nicht zu berücksichtigen [...] Buchst. a , Nr. 5—8, @ 1_0 Abs. 4 Nr. 1 und @ & Satz 1 Nr. 2 und 3 iVm 51_0 Abs . ; Nr. 5—7
KreislaufwirtschaftsG v. 24.2.2012 (BGBl. I S. 212), gg @, 8 Abs. 1 und 2 iVm Abs. 3 und @ ßAbs . ; Satz 2
Bun [...] sind, und die einer ordnungsgemäßen und schadlosen
Verwertung gemäß 5 2 Absatz 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes entgegenstehen, gilt Satz 1 entsprechend.
Il] @ 3 Abs. 1 Satz 6 angef. v 1.8.2023 durch
unterliegt einem steten sozialen,
ökonomischen und demographischen Wandel. Die
momentane Wirtschaftskrise und deren Auswirkungen auf
den Arbeitsmarkt, die Globalisierung, die Informationsflut
aus [...] solide Basis, um sowohl derzeitigen als auch künftigen Fra-
gen und Herausforderungen gezielt, wirtschaftlich und mit einem Höchstmaß an
Wirksamkeit zu begegnen.
Ich bin mir sicher, dass es uns in [...] Gemeinden für den Zeitraum der Planung zu gewährleisten, wurde ein
Teilplanausschuss gebildet, dem Fachkräfte aus unterschiedlichen Bereichen der
Jugendarbeit angehörten. Der Teilplanausschuss Jugendarbeit
betroffen sind, werden die damit verbundenen Auswirkungen voraus
sebt5ar nie t>das Ausma~ ner Erheblichke it annehmen, das die Erholungsfunktion dieser Gebiete be
inträchtigen ö nte.
Da 'itfdW liegt vol ständig [...] wirkungen z.y erwarten. Gl"{>ßräumig ergibt sich durch die Windenergienut
zung ein positiver Klimab . it ~ ~durch CO~ inspar1mg: Im Falle von Waldflächenverlusten kann ein
Aus !eich nach Maß abe S. Ba a[9G [...] wirkungen z.y erwarten. Großräumig ergibt sich durch die Windenergienut
zung ein positiver Klimab . it ~ ~durch CO~ inspar1m . Im Falle von Waldflächenverlusten kann ein
Aus !eich nach Maß abe S. Ba a[9G
g von Abfällen sind die abfallrechtlichen Bestimmun-
gen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), des Bayerischen Abfallwirtschaftsgeset-
zes (BayAbfG), der Nachweisverordnung (NachwV), der Gewerbeab [...] sind vorrangig zu vermeiden. Nicht zu vermeidende Abfälle sind, soweit technisch
möglich und wirtschaftlich zumutbar, einer Verwertung zuzuführen.
3.2.2 Nicht zu vermeidende und nicht zu verwertende [...] nicht eintreten können.
3.2.6 Weitergehende Anforderungen, die sich aus dem Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgeset-
zes (KrWG) ergeben können, bleiben unberührt.
S. 23 von 63
4. Umgang mit
dieser Kooperation in der Bereitstellung und Entwicklung eines bedarfs-
gerechten und zugleich wirtschaftlichen Einrichtungsangebots unter Beachtung eines koordi-
nierten Einsatzes öffentlicher und privater
bei pH = 3,5 (Zugabe
von Schwefelsäure) zugeführt. Die Dosierung erfolgt über die Messung der Wasserstoff
peroxid - Konzentration.
Die nitritfreie Charge wird einer Neutralisation (V = 7,5 m3) mittels
gezahlte Beträge zurückgefordert werden;
• dass ich verpflichtet bin, jede Änderung meiner wirtschaftlichen Lage (z. B. des von mir erzielten Einkommens) sowie der Familien- und
Ausbildungsverhältnisse [...] Die Einkommensverordnung listet Einnahmen
auf, die nicht zu versteuern sind, die aber die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit des Beziehers erhöhen und deshalb bei der
Berechnung des Förderungsanspruchs
öffentlich benutzten Privatwegen in der freien Natur,
soweit sich die Wege dafür eignen (Forstwege, Wirtschaftswege). Querfeldeinfahren ist nicht
erlaubt.
Gewässerschutzbeauftragten zu bestellen und diesen
der Kreisverwaltungsbehörde sowie dem Wasserwirtschaftsamt zu benennen.
S. 13 von 62
2.9.13 Regelmäßige Wartung
Die Abwasseranlagen sind [...] die Ablaufqualität auswirken können,
sind unverzüglich dem Landratsamt Augsburg und dem Wasserwirtschaftsamt anzu-
zeigen. Außerdem ist rechtzeitig eine hierzu ggf. erforderliche wasserrechtliche Er- [...] durch
Wartungs- oder Reparaturarbeiten der Anlage) sind vorab, möglichst frühzeitig, dem
Wasserwirtschaftsamt und dem Landratsamt Augsburg sowie den betroffenen Betei-
ligten (z.B. Fischereiberechtigten)
Nr. 13, Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO) finden
keine Anwendung, da es sich nicht um Anlagen der Wirtschaftswerbung (vgl. Art. 2 Abs.
1 Satz 2 BayBO) handelt.
In den Fällen, in denen
- Plakate an Straßen