Kreis der potenziell Angesteckten erörtern, hat im Staatlichen Gesundheitsamt
der angehende Wirtschaftsingenieur Jonas Basan inne. Vor rund einem Jahr war Basan einem Aufruf des
Robert-Koch-Instituts gefolgt [...] „Kreisentwicklungen und
Kreiseinrichtungen“. Ulrich Gerhardt der Leiter der
Stabsstelle „Wirtschaftsförderung“ und der
Büroleiter des Landrats. In den vergangenen
Monaten sind sie aber zunehmend mit
erfolgen. Sonderfall: Bei Vorkommen des Hellen und Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings in
Wirtschaftswiesen erster Schnitt bis 14. Juni, zweiter Schnitt ab 1. September des Jahres.
• Beweidung nur, wenn
den mir gesetzlich obliegenden
Mitwirkungspflichten jegliche Änderungen in den persönlichen, wirtschaftlichen und häuslichen Verhältnissen der
leistungsberechtigten Person bzw. der zur Einsatz- oder B
den mir gesetzlich obliegenden
Mitwirkungspflichten jegliche Änderungen in den persönlichen, wirtschaftlichen und häuslichen Verhältnissen der
leistungsberechtigten Person bzw. der zur Einsatz- oder B
den mir gesetzlich obliegenden
Mitwirkungspflichten jegliche Änderungen in den persönlichen, wirtschaftlichen und häuslichen Verhältnissen der
leistungsberechtigten Person bzw. der zur Einsatz- oder B
den mir gesetzlich obliegenden
Mitwirkungspflichten jegliche Änderungen in den persönlichen, wirtschaftlichen und häuslichen Verhältnissen der
leistungsberechtigten Person bzw. der zur Einsatz- oder B
Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Projektverantwortliche
PD Dr. Markus Hilpert
frühzeitig mit dem Wasserwirtschaftsamt abzustimmen. Für
dringende Abhilfemaßnahmen in Notfällen gilt die Befreiung als erteilt, sofern das
Landratsamt Augsburg, das Wasserwirtschaftsamt und das staatliche [...] nach Maßgabe des Art. 32 Satz 1 Nr. 2 BayWG
zur Folge haben, ist für die dadurch verursachten wirtschaftlichen Nachteile ein ange-
messener Ausgleich nach Art. 32 i.V.m. Art. 57 BayWG zu leisten. Die Höhe [...] it angemessenen Frist nicht erreicht wer-
den kann, sind das Landratsamt Augsburg und das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth
zu verständigen.
(3)
Das Verbot der Düngung mit Gülle, Jauche, Festmist, Gärresten
Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und
den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Projektverantwortliche
PD Dr. Markus Hilpert
Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und
den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Projektverantwortliche
PD Dr. Markus Hilpert