zuständigen höheren Naturschutzbehörde.
§ 2
Ausnahmen für Biber
(1) 1 Zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden sowie aus Gründen der öffentlichen Sicher-
heit wird nach Maßgabe der Abs. 2 bis 7
Entwicklung der Agrarwirtschaft
und des ländlichen Raums vom 28. November 2006 (Baye-
risches Agrarwirtschaftsgesetz – BayAgrarWiG) erlässt das
Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirt-
schaft
Pestalozzistr. 6 x x
AWO Kindergarten Singoldwichtel Regensburger Allee 8 x
BRK Kindertagesstätte Wasserschloss Krumbacher Straße 6 x x
Regenbogen Kinderhaus Greifstr. 32 x x
Kindertageseinrichtung Kleine Farm
Oscorna-dünger, Engelharts
Gartendünger, Biosol), Gründüngung, Gesteinsmehle, Natur- und Wirtschaftsdünger (Guano;
Stallmist; Schafwollpellets) führen Nährstoffe zu und sorgen für den Aufbau gesunder
g von Abfällen sind die abfallrechtlichen Bestimmun-
gen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), des Bayerischen Abfallwirtschaftsgeset-
zes (BayAbfG), der Nachweisverordnung (NachwV), der Gewerbeab [...] sind vorrangig zu vermeiden. Nicht zu vermeidende Abfälle sind, soweit technisch
möglich und wirtschaftlich zumutbar, einer Verwertung zuzuführen.
3.2.2 Nicht zu vermeidende und nicht zu verwertende [...] nicht eintreten können.
3.2.6 Weitergehende Anforderungen, die sich aus dem Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgeset-
zes (KrWG) ergeben können, bleiben unberührt.
S. 23 von 63
4. Umgang mit
oder forstwirtschaft—
Iicher Betriebsanlagen zur Folge haben, ist für die dadurch verursachten wirtschaftlichen
Nachteile ein angemessener Ausgleich nach Art. 32 i.V. mit Art. 57 BayWG zu leisten.
59
Or
ierten Eintrag von Schadstoffen in Boden und Grundwasser
entgegenzuwirken, regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz, dass Abfallerzeuger und Abfallbesit-
zer Abfälle ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten
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[...] Beschaffenheit der Wege in Augenschein genommen und
dokumentiert.
Landstraße
Wirtschaftsweg (befestigt)
Wirtschaftsweg (unbefestigt)
Weg 1
Weg 4
Weg 2
Weg 3
2024PAV01539 Rev.01 – Risikobewertung [...] Radweg neben der Straße
2, 3, 4 Wirtschaftsweg
(befestigt)
Einspurig, asphaltiert, ohne Mittelstreifen, ohne Fahrbahnbegrenzung
Übrige
(rot)
Wirtschaftsweg
(unbefestigt)
Einspurig, Schotter-
einer Sportstätte entbehrlich wird und der Erwerb einschließlich
notwendiger Sanierungen die wirtschaftlichere Lösung gegenüber einem Neu- oder Erweiterungsbau
darstellt. 5Von der Förderung ausgenommen [...] Sanitärräume, jeweils nur in dem für
die sportliche Nutzung erforderlichen Umfang
– Wirtschaftsgegenstände
– Sonstige Maßnahmen in Außenanlagen
(590), soweit nicht für die
Zweckbestimmung der
dieser Kooperation in der Bereitstellung und Entwicklung eines bedarfs-
gerechten und zugleich wirtschaftlichen Einrichtungsangebots unter Beachtung eines koordi-
nierten Einsatzes öffentlicher und privater