verboten, ausge-
nommen Boden-
bearbeitung im
Rahmen der ord-
nungsgemäßen
land- und forst-
wirtschaftlichen
Nutzung
1.2 Wiederverfüllung von Erd-
aufschlüssen, Baugruben
und Leitungsgräben sowie [...]
forstwirtschaftlicher Betriebsanlagen zur Folge haben, ist für die dadurch verursachten
wirtschaftlichen Nachteile ein angemessener Ausgleich nach Art. 32 i.V.m. Art. 57
BayWG zu leisten.
[...] weder das Grundwasser berühren, noch Bohrarbeiten er-
fordern, sind nach Prüfung durch die Wasserwirtschaftsbehörde in Zone III B gegebe-
nenfalls zulässig. Über die Zulässigkeit entscheidet abschließend
ABSCHLIESSENDE ERKLÄRUNG
Mir ist bekannt,
– dass ich verpflichtet bin, jede Änderung meiner wirtschaftlichen Lage sowie der Familienverhältnisse, über
die ich in diesem Antrag Erklärungen abgegeben habe
sind Versammlungen mit gleichzeitiger Anwesenheit vieler Menschen insbesondere
erzieherischer, wirtschaftlicher, geselliger, kultureller, künstlerischer, politischer, sportlicher oder unterhaltender Art sowie [...] sind Versammlungen mit gleichzeitiger Anwesenheit vieler Menschen insbesondere
erzieherischer, wirtschaftlicher, geselliger, kultureller, künstlerischer, politischer, sportlicher oder unterhaltender Art sowie
s
2026
5. Entgelte für ambulante
Eingliederungshilfen
6. Haushaltsbericht
Wirtschaftliche Jugendhilfe
7. Verschiedenes, Wünsche und
Anfragen
Augsburg, den 03.06.2026
_
Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und
den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Projektverantwortliche
PD Dr. Markus Hilpert
Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und
den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Projektverantwortliche
PD Dr. Markus Hilpert
Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Projektverantwortliche
PD Dr. Markus Hilpert
Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Projektverantwortliche
PD Dr. Markus Hilpert
haft oder in enger räumlicher Verbindung.
4. Die ambulant betreute Wohngemeinschaft ist wirtschaftlich, organi-
satorisch und baulich eigenständig. Sie ist kein Bestand einer statio-
nären Einrichtung
Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Projektverantwortliche
PD Dr. Markus Hilpert