Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und
den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Heimatverein für den
Landkreis Augsburg [...] wurden viele Kirchen im
Kreisgebiet zerstört. Aufgrund des im 18. Jahrhun-
dert einsetzenden wirtschaftlichen Aufschwungs
ließen die Grundherren des Landes die Kirchen in
einem neuen Stil wieder aufbauen [...] abgeschafft (Dipper 1980).
Das 19. Jahrhundert brachte neben politischen
auch erhebliche wirtschaftliche und soziale Verän-
derungen mit sich. Die Industrialisierung strahlte
von Augsburg auf umliegende
Wasserrecht mit Fachkundiger Stelle für Wasserwirtschaft beim Land-
ratsamt Augsburg
Wasserwirtschaftsamt Donauwörth
Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Schwaben
Stadt Königsbrunn
[...] Verwertung; die Verwertung und Beseitigung
von Abfällen erfolgt nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)
und den sonstigen für die Abfälle geltenden Vorschriften;
d) Energie sparsam [...] Vorhaben unter Einhaltung der
o. g. Hinweise und Nebenbestimmungen als geeignet.
12. Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth stimmt dem Vorhaben unter Beachtung des oben
genannten Hinweises zur Wasserwirtschaft
Ansprüche z. B. gegenüber den Trägern der Bauleitplanung,
Baugenehmigungsbehörden oder Landwirtschaftsbehörden. Bei der Verwendung von
Bodenrichtwerten sind die baurechtlichen Verhältnisse individuell
öffentlich benutzten Privatwegen in der freien Natur,
soweit sich die Wege dafür eignen (Forstwege, Wirtschaftswege). Querfeldeinfahren ist nicht
erlaubt.
nen zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft auf land- oder forst-
wirtschaftlichen Nutzflächen herangezogen werden, wenn es zu Funktionsbeeinträchtigungen
dieser Flächen durch [...] den Rahmensätzen sind diese Vorteile im Grundsatz mit eingerechnet (z. B.
bei Entnahmen von wirtschaftlich verwertbaren Bodenbestandteilen der Wert des Bodens, bei
Hoch- und Tiefbauten der zu erwartende [...] erwartende Umsatz oder Ertrag und bei Zugangsbeschränkungen
oder anderen Eingriffen das wirtschaftliche Interesse.) Wird die Ersatzzahlung nach Dauer und
Schwere des Eingriffs bemessen, wird sie entweder
https://www.auswaertigesamt.de/de/aussenpolitik/europa/eu-mitgliedstaaten-node
EWR: Europäischer Wirtschaftsraum. Der EWR umfasst neben der EU Norwegen, Island, Groß-
britannien und Liechtenstein.
Leistungen
künstlerischen,
kulturellen, wissenschaftlichen, belehrenden oder erzieherischen Zwecken oder der
Wirtschaftswerbung dienen, sofern die Vergnügungen in Räumen stattfinden, die für
Veranstaltungen der beabsichtigten [...] religiöse, künstlerische, kulturelle, wissenschaftliche, beleh-
rende, erzieherische oder wirtschaftswerbende Veranstaltungen, die in Räumen
stattfinden, die für derartige Veranstaltungen genehmigt sind [...] Veranstaltung bereitstehen muss. Die Kosten dafür sind
bei planbaren Großveranstaltungen mit wirtschaftlichem Charakter in der Regel vom Ver-
anstalter zu tragen. Im Übrigen entstehen für den Veranstalter
Vorlage von Nachwei-
sen über zu zahlende Bewirtschaftungskosten,
Vorlage aktueller Wirtschaftsplan (soweit Ab-
rechnung über Hausverwaltung)
Schuldzinsen ____________ Euro
Tilgung _ [...] _______ Euro
065
Einkünfte aus Gewerbebetrieb/Selb-
ständigkeit, Handel, Land- oder Forst-
wirtschaft/Künstlerische Tätigkeit/Sai-
sonbetrieb (z. B. Weihnachtsmarkt)
nein ja
__________________ [...] mir/uns gesetzlich obliegenden Mitwirkungspflichten jegliche Änderungen in den persönli-
chen, wirtschaftlichen und häuslichen Verhältnissen der um Sozialhilfe nachsuchenden oder Sozialhilfe beziehen-
den
einer Sportstätte entbehrlich wird und der Erwerb einschließlich notwendiger
Sanierungen die wirtschaftlichere Lösung gegenüber einem Neu- oder Erweiterungsbau darstellt.
5Von der Förderung ausgenommen [...] und Sanitärräume, jeweils nur in
dem für die sportliche Nutzung
erforderlichen Umfang
– Wirtschaftsgegenstände
– Sonstige Maßnahmen in
Außenanlagen (590), soweit
nicht für die Zweckbestimmung
der Maßnahme
Die Einkommensverordnung listet Einnahmen
auf, die nicht zu versteuern sind, die aber die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit des Beziehers erhöhen und deshalb bei der
Berechnung des Förderungsanspruchs