Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und
den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Projektverantwortliche
PD Dr. Markus Hilpert
Zu den vom Begriff des Einkommens umfassten Einnahmen in Geld oder Geldeswert gehö-
ren alle wirtschaftlichen Zuflüsse, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen
besteht, unter welcher Bezeichnung [...] Sonderbedarfen in
atypischen Fallgestaltungen.
Betrachtet werden immer die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der leis-
tungsberechtigten Person sowie der mit ihr zur Einsatzgemeinschaft zählenden [...] Sozialhilfeträger mitzuteilen. Dies betrifft insbesondere Ände-
rungen in den persönlichen, wirtschaftlichen und häuslichen Verhältnissen des/der Leistungs-
berechtigten inklusive der mit ihm/ihr/ihnen
irtschaft
Brandschutt
Stand 09/2015
Zentrale Aussage
Brandschutt ist Abfall nach Kreislaufwirtschaftsgesetz, sobald Feuerwehr und Polizei die Brandstelle
freigegeben haben. Er ist grundsätzlich [...] lentsorgung Bayern GmbH zu überlassen ist.
Der Vorrang der Verwertung nach § 7 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) entfällt, wenn die Be-
seitigung der Abfälle (auf kurzem Wege und ohne Verschleppung [...] Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaf-
tung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212),
das durch § 44 Absatz 4 des Gesetzes vom
sind Versammlungen mit gleichzeitiger Anwesenheit vieler Menschen insbesondere
erzieherischer, wirtschaftlicher, geselliger, kultureller, künstlerischer, politischer, sportlicher oder unterhaltender Art sowie [...] sind Versammlungen mit gleichzeitiger Anwesenheit vieler Menschen insbesondere
erzieherischer, wirtschaftlicher, geselliger, kultureller, künstlerischer, politischer, sportlicher oder unterhaltender Art sowie
haft oder in enger räumlicher Verbindung.
4. Die ambulant betreute Wohngemeinschaft ist wirtschaftlich, organi-
satorisch und baulich eigenständig. Sie ist kein Bestand einer statio-
nären Einrichtung
Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Projektverantwortliche
PD Dr. Markus Hilpert
Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Projektverantwortliche
PD Dr. Markus Hilpert
beifügen)
4
ja nein
Mir ist bekannt,
– dass ich verpflichtet bin, jede Änderung meiner wirtschaftlichen Lage (z. B. des von mir erzielten
Einkommens), über die in diesem Antrag Erklärungen abgegeben [...] Die Einkommensverordnung listet Einnahmen auf, die
nicht zu versteuern sind, die aber die wirtschaftliche Leistungsfähig-
keit des Beziehers erhöhen und deshalb bei der Berechnung des
Förderungsanspruchs
errichten;
13. Bild- oder Schrifttafeln anzubringen;
14. eine andere als die nach § 5 zugelassene wirtschaftliche Nutzung auszuüben.
(2) Ferner ist verboten:
1. Feuer anzumachen, außer im Rahmen der ord
ausgebauten Dachräume und
Spitzböden
• Ansichten und Schnitte
• Die Aufteilungspläne dürfen das Format DIN A3 nicht übersteigen. Ein bestimmter
Maßstab ist nicht vorgeschrieben. Zulässig ist jeder Maßstab, der