sind Versammlungen mit gleichzeitiger Anwesenheit vieler Menschen insbesondere
erzieherischer, wirtschaftlicher, geselliger, kultureller, künstlerischer, politischer, sportlicher oder unterhaltender Art sowie [...] sind Versammlungen mit gleichzeitiger Anwesenheit vieler Menschen insbesondere
erzieherischer, wirtschaftlicher, geselliger, kultureller, künstlerischer, politischer, sportlicher oder unterhaltender Art sowie
beifügen)
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ja nein
Mir ist bekannt,
– dass ich verpflichtet bin, jede Änderung meiner wirtschaftlichen Lage (z. B. des von mir erzielten
Einkommens), über die in diesem Antrag Erklärungen abgegeben [...] Die Einkommensverordnung listet Einnahmen auf, die
nicht zu versteuern sind, die aber die wirtschaftliche Leistungsfähig-
keit des Beziehers erhöhen und deshalb bei der Berechnung des
Förderungsanspruchs
es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich ist – an weitere
öffentliche Stellen (z.B. Wasserwirtschaftsamt, Gemeinden, Verbände, Träger öffentlicher
Belange) sowie an beauftrage Datenverarbeiter
Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und
den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Projektverantwortliche
PD Dr. Markus Hilpert
Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und
den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Projektverantwortliche
PD Dr. Markus Hilpert
errichten;
13. Bild- oder Schrifttafeln anzubringen;
14. eine andere als die nach § 5 zugelassene wirtschaftliche Nutzung auszuüben.
(2) Ferner ist verboten:
1. Feuer anzumachen, außer im Rahmen der ord
Stadtbergen
Ausgangssituation
Anfang 2022 wurde die Schließung der Landwirtschaftsschule in Stadtbergen bekannt. Die
Landwirtschaftsschule war wie unsere Seniorenberatung in der Bismarckstraße 62 in
Stadtbergen
gezahlte Beträge zurückgefordert werden;
– dass ich verpflichtet bin, jede Änderung meiner wirtschaftlichen Lage unverzüglich der für mich zuständigen AFBG-Vollzugsstelle mitzuteilen;
– dass die im
ausgebauten Dachräume und
Spitzböden
• Ansichten und Schnitte
• Die Aufteilungspläne dürfen das Format DIN A3 nicht übersteigen. Ein bestimmter
Maßstab ist nicht vorgeschrieben. Zulässig ist jeder Maßstab, der
Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Projektverantwortliche
PD Dr. Markus Hilpert